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NV-Bescheinigung für Rentner, Frage an Schico

von zwilling25.05.2008 | 10:21
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe jetzt die Zahlen von meinen Schwiegereltern bekommen: Bruttoaltersrente p.a. EUR 25.374, Zinseinkünfte EUR 3.498, KV u. PV EUR 2.040, Autohaftpflicht EUR 250. Sonst keine weiteren Einkünfte bzw. außergewöhnliche Belastungen. Habe mir mal den Antrag (Formular) auf NV-Bescheinigung angesehen. Demnach sind in Zeile 37 unter sonst. Einkünfte die Rentenleistungen aus ges. RV einzutragen. Ich nehme an, hier werden die Bruttorenten eingetragen. Die SA wie KV sind dann sicher sep. einzutragen. Rechnet das FA z.B. den von Dir aufgeführten Entlastungsbetrag (40 %) automatisch ab? Ich finde da keine Spalte auf dem Formular. Danke für Deine Hilfe und Grüße

2 Antworten

Schiko.,am 25.05.2008 | 13:16
So ist, s recht, damit kann man etwas anfangen gleich vorne weg, da wirkt die NV-bescheinigung-die ohne weiteres erteil wird- wie kortison gegen krankheit. 12.687 50% steuerpflichtig aus 25.374 03.498 16.185 zunächst steuerpflichtig 02.040 00.250 01.602 sparerfreibetrag 00.758 altersentlastungsbetrag 11.535 tatsächlich zu versteuerndes einkommen und null steuer, da 15.328 nicht überschritten sind. Sie tragen ein: Zeile 33, 34 und 35, oder nur 33 - E.3498 ein. Zeile 37 rentenbeginn und bruttobetrag/beträge. Alles andere wie kranken/pflegevers., altersentlastung ist sache des beamten. Zweckmässig ist es , der einkomensteuererklärung 2007 gleich den ausgefüllten NV. antrag beizufügen. Für 2007 greift ja die NV. nicht mehr, durch die erklärung erhalten die schwiegereltern 3498./.1602= 1896 die durch die bank abgeführte steuer von 30% plus soli 600 euro zurück. Bitte nicht vergessen, rückwirkend bis 2003 können durch steuerklärung( steuerbescheinigung beilegen) abgeführte beträg zurückgeholt werden.Zinsen von 0,5% je monat für die zeit 2003 ab 1.4.05 / 2004 ab 1.4.06./ 2005 ab 1.4.07 und für 2006 ab 1.4.08 , eben immer 15 monate nach dem jeweiligen steuerjahr. Hinweis: Unter googl, mittelbayerische leserbriefe, kann man zum thema"Fallen bei der Abgeltungssteuer umgehen" einen leserbrief eines mir sehr gut bekannten schreiberling zum thema nachlesen. Mit freundlichen Grüßen.
zwillingam 25.05.2008 | 18:36
Hallo Schico, vielen Dank! Ich werde mich jetzt mal an die Arbeit machen und das dem Fiscus zuviel gezahlte Geld zurückholen. Viele Grüße
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