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Experten-Antwort

Obergrenze Rente?

von Egon K.10.12.2014 | 09:36
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Hallo, eine Frage zur Rentenhöhe. Mein Bekannter und ich sind schon ca. 15 J. in Rente,beite damals mit 60 J. ohne Abzüge. Ich bekomme ca. 1000 Euro.Netto. Er erzählte mir bei Ihm hätten damals die letzten Lohnerhöhungen nichts mehr gebracht für seine Rente. Ich denke jeder höhere Bruttolohn bringt auch höhere Rente. Er sagte, mein Jahresbrutto -Angestellter liegt schon an der Obergrenze. Wie kann ich das verstehen? Wie hoch ist denn dann diese Bruttorente? Danke f Info. da ich dieses Gesetz nicht kenne.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Den vorherigen Ausführungen ist zuzustimmen.

2. Bruttoarbeitsentgelte werden für jeden Versicherten ob Arbeiter oder Angestellter jährlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Dieses "maximale Bruttoentgelt" wird dem Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres gegenübergestellt. Daraus werden dann die jährlichen Entgeltpunkte ermittelt.

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4 Antworten

SaschaKam 10.12.2014 | 10:12
Für 2014 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung 71.400 €, d. h. es werden max. für diese 71.400 € Beiträge bezahlt. Verdienst über diese Grenze hinaus wird nicht verbeitragt und wirkt sich somit nicht rentensteigernd aus. Das (vorläufige) Durchschnittsentgelt 2014 beträgt 34857 €, so dass man 2014 max. 2,0484 Entgeltpunkte erzielen kann, was aktuell einer Bruttorente von 58,60 € entspricht. Dies ist wie gesagt die Rechnung für 2014, je nachdem wie sich Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsentgelt entwickeln, kann der max. erzielbare Rentenanspruch pro Jahr schwanken; seit 2003 waren es zwischen 2,0362 und 2,1368 Entgeltpunkte pro Jahr.
SaschaKam 10.12.2014 | 10:12
Für 2014 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung 71.400 €, d. h. es werden max. für diese 71.400 € Beiträge bezahlt. Verdienst über diese Grenze hinaus wird nicht verbeitragt und wirkt sich somit nicht rentensteigernd aus. Das (vorläufige) Durchschnittsentgelt 2014 beträgt 34857 €, so dass man 2014 max. 2,0484 Entgeltpunkte erzielen kann, was aktuell einer Bruttorente von 58,60 € entspricht. Dies ist wie gesagt die Rechnung für 2014, je nachdem wie sich Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsentgelt entwickeln, kann der max. erzielbare Rentenanspruch pro Jahr schwanken; seit 2003 waren es zwischen 2,0362 und 2,1368 Entgeltpunkte pro Jahr.
Achillam 10.12.2014 | 11:32
Aus Ihrem Sachverhalt, nehme ich an, dass Ihr Bekannter schon vor den Lohnerhöhungen die Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Da jedoch nur Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtig werden, hat sich die Lohnerhöhung nicht mehr auf die Rentenhöhe ausgewirkt.
W*lfgangam 10.12.2014 | 20:55
Ergänzend: In Anlage 3 der Rentenbescheide sehen Sie, welche Entgeltpunkte die jeweiligen Jahreseinkünfte ergeben haben. Bei ziemlichen 'runden' Jahresbeträgen (2 Nullen am Ende des fünfstelligen Betrages) wurde die Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht, so dass in diesen Jahren zusätzliche Lohnerhöhungen keinen Mehrgewinn bei der Rente brachten. Vergleichen können Sie die max. möglichen Verdienste zur Rentensteigerung in diesem Merkblatt (Werte WEST, Seite 18): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Vielleicht flunkert Ihr Bekannter ja auch nur ;-) Gruß w.
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