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Experten-Antwort

Obwohl ich wieder arbeiten will, kann ein Rehaantrag zur Erwerbsminderungsrente umgewidmet werden

von PPeter Hlr21.06.2014 | 06:45
2812 Ansichten
8 Antworten

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GGuten Tag zusammen! Nach gut 9 Monaten AU w/Depressionen geht es mir inzwischen deutlich besser. Die fehlenden Prozente zur völligen Wiederherstellung der Arbeitskraft wollte ich in einer Reha (von mir selbst beantragt) erarbeiten. Nun bekomme ich die Nachricht der Rentenkasse, dass der Antrag geprüft wird. Kurz darauf traf ein Schreiben der KK ein, dass meineErwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert sei und dass evtl. rückwirkend eine Rente ebwilligt wird. Außerdem kann ich ab sofort nur noch in Abstimmung mit der KK weiter vorgehen. Ich möchte aber wieder arbeiten gehen und gehe davon aus, dass ich das auch bald wieder kann. Nun habe ich aber die Befürctung, dass gegen meinen Willen eine Erwerbminderungsrente bewilligt wird. Wie kann ich dies verhindern?! Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach dem sie selbst gesagt haben, dass es Ihnen bereits deutlich besser geht, hoffen auch wir, dass Ihnen die beantragte Reha bewilligt wird, um so die „fehlenden Prozente zur völligen Wiederherstellung der Arbeitskraft“ zu erlangen. Allerdings können auch wir hier im Forum allenfalls spekulieren. Natürlich kann der Rentenversicherungsträger in Fällen, wo eine Reha keine Besserung erwarten lässt, diese auch ablehnen mit der Konsequenz, dass der Rehaantrag ggfs. in einen Rentenantrag umzudeuten ist.

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7 Antworten

Schadeam 21.06.2014 | 06:57
Es ist immer möglich, dass aus einem Rehaantrag ein Rentenantrag wird, wenn man Sie für erwerbsgemindert hält. Verhindern lässt sich dies nicht, allenfalls dadurch, dass man wieder so fit ist, dass man arbeiten kann und dies auch tut. Gehen Sie bald wieder dauerhaft arbeiten, wird wohl alles gut, sind Sie weiterhin arbeitsunfähig ( und kosten die Kasse weiter KG) läuft es vielleicht auf die Rente raus. Vorhersehen was wirklich passiert kann jedoch keiner im Forum
Heiko Schröderam 21.06.2014 | 10:43
Zunächst muss man darauf hinweisen, dass die persönlichen Empfindungen zu seiner Krankheit und die sozialmedizinischen Feststellungen eines Arztes immer differenzieren können. Stellt der Sozialmediziner fest, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, muss der Rentenversicherungsträger prüfen, ob eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist. Dies geht auch zum Schutz der Versichertengemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, damit von der gesetzlichen Krankenkassen nicht unrechtmäßig Krankengeld gezahlt wird. Wegen der Beteiligung der Krankenkasse kann der Reha-Antrag auch nicht zurückgenommen werden, weil ansonsten die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen darf. Daher in Ruhe abwarten, was der Rentenversicherungsträger entscheidet. Neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist es letztendlich auch nicht ausgeschlossen, einer Beschäftigung, eventuell in Teilzeitarbeit, nachzugehen.
fortalezaam 21.06.2014 | 21:13
hallo ich hatte das gleiche Schreiben meiner KK und war ziemlich geschockt. Aber der Hintergrund ist unter anderem, dass die KK ja nicht endlos Krankengeld zahlen möchte und nach Auswegen sucht die Kosten abzuwälzen. Daher machen sie etwas Druck, dass z.b. eine Reha beantragt wird damit die Heilung unterstützt wird. Zum Thema steht viel in internet, Stichwort § 51 SGB V Unterstützung vor Ort bietet der VDK, die haben mir auch sehr geholfen.
PPeter Hlram 22.06.2014 | 19:10
Hallo, mit der Kur hab ich auch überhaupt kein Problem, die ich ja ohne Aufforderung der KK beantragt habe. Ich will la wieder soweit hergestellt werden, dass ich arbeiten kann. Mein Problem ist die mögliche Zwangsverrentung!!!
tussiam 23.06.2014 | 04:40
also ganz ehrlich? dann nehmen sie doch einfach ihre arbeit wieder auf und schön isst es, unbedingt reha machen ???
facepalmam 23.06.2014 | 09:32
Wie die Vorredner bereits erwähnt haben, will die Krankenkasse bei weiterhin bestehender Au (auch nach der Reha) nicht ewig Krankengeld leisten. Sie hat daher das Recht Sie in Ihrer Gestaltungsmöglichkeit eizuschränken (§ 51 SGB V) sowie die Umdeutung durch den Rententräger prüfen zu lassen. Diese Umdeutungsprüfung eines Rehaantrages in einen Rentenantrag erfolgt meist auch von den rententräger von Amts wegen, auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Chancen sehen nun so aus: Sofern den Rententräger die Umdeutung ablehnt bleibt alles beim alten und die Krankenkasse muss bei laufender AU weiterhin Krankengeld zahlen wie bisher. Sofern der Rententräger die mögliche Umdeutung feststellt, wird er dies der Krankenkasse und auch Ihnen schriftlich mitteilen und Sie zur formellen Retenantragstellung auffordern. Hierbei bleiben Ihnen dann zwei Möglichkeiten: Entweder kommen Sie der Aufforderung nach und erhalten dann die EM-Rente. Oder Sie lehnen die Antragstellung ab (Ihr gutes Recht!), jedoch mit der Konsequenz, dass die Krankenkasse ab sofort die Zahlung der Krankengeldes einstellen kann. Die weiteren Konsequenzen können sie sich dann selber ausrechnen. Ich denke sie sollten erstmal die Reha machen, und dann anschließend die Entscheidung zur Umdeutungsprüfung sowie Ihre eigene Leistungsfähigkeit abwarten, bevor Sie sich Sorgen machen. Wenn die reha gut verläuft und Sie gestärkt rausgehen, wird dies meistens nicht zur Umdeutung führen...
PPeter Hlram 23.06.2014 | 11:52
Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ja, wenn ich eien Reha bekomme ist ja gut, aber die Befürchtung ist, dass sofort der Rehaantrag in eine Rente umgewidmet wird - ohne dass ich Einfluss darauf habe! Mit der Rehe hab` ich ja auch kein Problem. Im Zweifel will ich hoffen, dass mein Arzt mich sofort wieder Arbeitsfähig schreibt! MfG Peter
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