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Experten-Antwort

Österr./Deutsche KEZ

von Mutti15.10.2014 | 10:39
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4 Antworten

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Hallo, habe 1958 in Österreich ein Kind bekommen und dort 2 Jahre erzogen. Anschließend wohnhaft in Deutschland. Dort noch weitere 2 Kinder bekommen. Für meine 2 Kinder bekomme ich die Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeit. Mein erstes Kind wird weder in Österreich noch in Deutschland berücksichtigt. Ich bekomme keinerlei Kinderzeiten angerechnet. Ist das so richtig? Oder müsste ich zumindest die Zeit aus Österreich bekommen, auch wenn ich dort sonst keinerlei Pflichtbeiträge habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2014 | 11:56

Hallo,

nach deutschem Recht ist für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich, dass die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht (§ 56 Abs. 1 S.2 Nr. 3, Abs. 3 SGB VI).

Das Gebot der europarechtlich garantierten Freizügigkeit erfordert jedoch, dass diese Vorschrift bei Erziehung eines Kindes in einem Mitgliedstaat der EU (bzw. des EWR oder der Schweiz) in diesem Sinne erweiternd ausgelegt wird. Seit dem 01.05.2010 existiert mit dem Art. 44 VO (EG) Nr. 987/2009 nunmehr auch eine europarechtliche Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung in einem EU-Mitgliedstaat (bzw. des EWR oder der Schweiz).

Das bedeutet, dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kindererziehungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen sind, auch wenn die Erziehung nicht in Deutschland, sondern in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz erfolgte.

Ausgehend davon, dass das österreichische Recht grds. ebenfalls Vorschriften über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten kennt (warum in Ihrem Fall eine Anrechnung nicht erfolgt, kann von hier nicht beantwortet werden und ist ggf. mit dem österreichischen Versicherungsträger zu klären), kommt eine Anrechnung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nur in Betracht, wenn vor der Geburt keine österreichischen Versicherungszeiten (z.B. aufgrund einer Beschäftigung in Österreich) zurückgelegt wurden.

Diese Situation vorausgesetzt, ist eine Anrechnung in Deutschland möglich, soweit Sie unmittelbar vor Beginn der Geburt eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt haben. Unmittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass kein Kalendermonat zwischen der Beschäftigung/Tätigkeit und der Geburt liegen darf. In diesem Fall können Zeiten der Kindererziehung in Deutschland angerechnet werden, solange Sie keine Beschäftigung/Tätigkeit im anderen Mitgliedstaat aufnehmen.

Waren Sie während der Erziehung in Österreich in Deutschland beschäftigt, ist ebenfalls eine Anrechnung in Deutschland möglich.

Eine weitere, eine Anrechnung ermöglichende Konstellation liegt vor (durch den Europäischen Gerichtshof entschieden), wenn Sie vor und nach der Erziehung ausschließlich in Deutschland Versicherungszeiten zurückgelegt haben.

Wie sie dem vorstehenden Text

entnehmen können, bestehen verschiedene Möglichkeiten, die eine Berücksichtigung von Erziehungszeiten in Deutschland bei Erziehung Ihres Kindes in Österreich ermöglichen. Die Vielzahl der Fallgestaltungen und Voraussetzungen dürfte für Sie aber eher unübersichtlich erscheinen. Ich empfehle Ihnen daher, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger (oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle) über die verschiedenen Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall beraten zu lassen.

3 Antworten

Vatiam 15.10.2014 | 10:51
Es ist richtig, dass die KEZ in Deutschland nicht anerkannt wird, ob es solche Leistungen in Österreich gibt, müsste bei den östreichischen Rentenversicherträger erfragt werden. Kontaktdaten siehe Broschüre Leben und Arbeiten in Österreich
Muttiam 15.10.2014 | 11:02
Danke für die Antwort. Wenn ich jedoch in Österreich keinen Anspruch auf Pension habe (Nichterfüllung der Wartezeit), bekomme ich für das erste Kind dann keinerlei Kindererziehungszeiten oder müsste die Pensionskasse die Zeit mit der Deutschen Rentenversicherung "verrechnen"? Es kann ja nicht sein, dass ich für mein Kind keinerlei Erziehungszeit bekomme, oder?
Batrixam 15.10.2014 | 11:48
Zur Prüfung der Voraussetzungen für eine spätere Altersrentengewährung werden die Zeiten von Österreich und Deutschland zusammengerechnet. Dann haben Sie die Voraussetzungen für die österreichische Rente vielleicht doch erfüllt.
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