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Offene Beitragszeiten

von Matthias Göhl04.02.2009 | 05:59
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2 Antworten

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Hallo, hiermit habe ich eine Frage. Ich habe in meinem bis jetzt 32 jährigem Versicherungsverlauf 1 Jahr Fachschulausbildung sowie 15 Monate Wehrdienstzeiten bestätigt bekommen. Dafür sind bis jetzt aber keine Beträge vorhanden. Wann werden diese Beträge ermittelt und dem Versichertenverlauf gutgeschrieben? Wieso ist das so? Für Ihre Antwort vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Damit Sie die Auswirkungen dieser Zeiten nachvollziehen können, benötigen Sie natürlich eine Rentenauskunft mit allen Anlagen. Auf zum Beispiel telefonische Anforderung hin wird Ihnen diese gerne zugesandt.

Mit der Anerkennung für den Wehrdienst wäre ich bei einer inzwischen 32-jährigen Erwerbsbiografie nicht ganz einverstanden: hier gibt es auch gerne eine Gutschrift aus bis zu 100 Prozent des Durchschnittsentgeltes (1 Jahr entspräche 1 Entgeltpunkt). Leider hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Rentenanwartschaften aus Wehr- und Zivildienst im Laufe der letzten Jahrzehnte für künftige Rekruten immer wieder eingedampft. Die Zuordnung hängt vom Zeitraum Ihres Wehrdienstes ab.

1 Antworten

Jonasam 04.02.2009 | 07:53
Hallo Matthias Göhl! Im Versicherungsverlauf stehen für Zeiten der Fachschulausbildung und des Wehrdienstes nie die Höhe der Beiträge. Für Fachschulzeiten werden keine Beiträge gezahlt. Es handelt sich hier um Anrechnungszeiten, die sich bei der Rentenberechnung auswirken (Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten --> Anlage 4 der Rentenauskunft). Für den Wehrdienst werden 60 % der Bezugsgröße (Bezugsgröße = § 18 SGB IV) als Entgelt zu Grunde gelegt. Dies können Sie in der Anlage 3 der Rentenauskunft sehen. MfG Thomas
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