Offene Fragen vom 21.01.

von
uwe

Aus dem Thema zum Widerspruchsausschuss sind noch Fragen von Zuza offen.
Da mich die Antwort sehr interessiert, stelle ich die Frage noch mal in den Blickpunkt

Folgendes wäre interessant:
- Anzahl der Negativbescheide im Widerspruchsausschuss
- Anzahl der daraus nachfolgenden sozialgerichtlichen Verfahren
- positive nachfolgende Bescheide im Rahmen der Informationsbeschaffung ohne Gerichtsverhandlung
- positive Ausgänge des sozialgerichtlichen Verfahrens für den Antragsteller

Dürfte ja nicht so schwer sein, diese Zahlen zur Verfügung zu stellen!

von
Dieter K.

ja . diese Zahlen würden mich auch brennend
interessieren.

Wobei ich denke, diese Zahlen werden wir hier wohl
nicht von offizieller Seite bekommen....

oder doch ???

von
Schade

und wen interessiert das wirklich?

Es ist mir im Einzelfall als Widerspruchsführer oder Klagender "so lang wie breit" wie diese Statistik aussieht - das besagt bezogen auf meinen Einzelfall (und nur der ist konkret interessant) gar nichts.

Aber ich habe folgende Zahlen ge(er)funden
a) 14324
b) 14321
c) 358,23
d) 2127

von
uwe

Danke für die schnelle Antwort -

Nur die Zahl c) kann doch nicht stimmen. Tippfehler??

Experten-Antwort

Diesbezüglich möchte ich auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund verweisen. Diese enthält unter dem Forschungsportal der Deutschen Rentenversicherung (ehemals VDR) umfangreiche Statistiken.

von
M

Bitte beachten sie, User Schade hat die Zahlen "ge(er)funden" ;-)

Es liegt also kein Tippfehler vor...

von
Dieter K.

Ja, die Statistiken sind zwar umfangreich, aber solche
Zahlen findet man dort leider
nicht ( oder genauen Link bitte einstellen ! )

Aus bestimmten Gründen könnte ja auch die Möglichkeit besteht, diese
Zahlen bewusst nicht seitens der Rentenversicherung öffentlich zu machen.......

Es ist wie immer im Leben, da wo es interessant wird oder werden könnte, ist Schluß....

von
Dieter K.

Die Beiträge von " Schade " tragen doch immer mal wieder zur Belustigung.

schade eigentlich Herr " Schade ", aber Sie können wahrscheinlich nicht anders...

von
uwe

Übrigens: wer Interesse hat, die externen Mitglieder "seines " Widerspruchsausschusses "kennenzulernen":
Unterm Bescheid findet man die Namen, in der Ergebnisliste der Sozialwahl 2005 findet man sie wieder.
Kann ganz interessant werden.

von
Rosanna

Statistiken sind nur so gut wie der, der sie erstellt hat.

Muß @Schade im 1. Punkt aber schon recht geben.

Was habe ich denn davon, wenn ich statistisch "weiß", dass z.B. 20 % (ist nur ein Beispiel!!!) der Widerspruchsverfahren für die Versicherten positiv ausgehen? DESHALB habe ich doch noch lange keine Gewähr, dass über MEINEN Widerspruch auch positiv (oder negativ?) entschieden wird!

Wenn man aber sonst keine Sorgen hat.... !

Schönen Tag noch. Statistisch gesehen wird das Wetter am WE ja wieder schlechter. :-))

MfG Rosanna

von
uwe

Es hilft manchem Betroffenem Schon, wenn er feststellt: es ist kein Einzelfall.
Oder

Wenn aber bei Anzahl der Fälle auch 0,23 auftauchen müsste man Angst bekommenn, zerteilt zu werden ! :-)

von
Rosanna

Es ist sicher mental hilfreich, zu wissen, man ist kein Einzelfall. Das weiß man aber auch ohne statische Zahlen. Sie helfen meiner Meinung nach letztendlich in keinster Weise!
Oder ist es für Sie hilfreich, wenn Sie wissen, dass XX Autos der Marke XY fehlerhaft gebaut sind? Sie können dann auch unter denen sein, die den ANDEREN Prozentsatz der Autos, die in Ordnung sind, erwischen. Fragen Sie deshalb vor einem Autokauf nach der Statistik, wenn Ihnen im Grunde genommen gerade dieses Auto zusagt?

Und wie bereits angedeutet: Ich kenne KEINE Statistik, die richtig bzw. nicht in irgendeiner Weise beschönigt oder gefälscht ist.

MfG Rosanna

von
Dieter K.

@ Rosanna

Leider können oder wollen Sie das nicht verstehen.
Von Einzelfällen ist doch hier überhaupt keine Rede, wenn es um Statistiken geht.

Natürlich ist der EINZELFALL daraus nicht abzuleiten, aber zumindest eine Tendenz
in welche Richtung Entscheidungen fallen ergibt sich ja wohl daraus schon oder ??

von
Rosanna

... ich meine natürlich STATISTISCHE Zahlen (nicht statische). :-))

von
uwe

Die ADAC Pannenstatistik spielt schon eine Rolle bei Kaufentscheidungen

Bei Hilfreich oder nicht sind manche eben so und andere Anders

Kein Grund für einen Streit! :-))

von
Rosanna

Sie haben Recht, ich kann und ich will es auch nicht verstehen (s. obigen Beitrag).

Ganz einfach aus dem Grund, weil es für mich eigentlich logisch ist, dass nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Widersprüche positiv entschieden wird. Dies liegt schon in der Natur der Sache.

Nehmen wir mal an, Jeder, wirklich jeder wäre mit seiner Rentenhöhe, mit der Einschätzung seines Leistungsvermögens, mit der Verrechnung/Aufrechnung an seiner Rente oder wegen was auch immer unzufrieden und würde Widerspruch einlegen, was meinen Sie, wieviel Prozent Recht bekämen? Es ist sicherlich ganz natürlich, dass die "Ungerechtigkeit" vom Einzelnen SUBJEKTIV empfunden wird. Das bedeutet doch aber nicht von vornherein, dass dies auch tatsächlich so ist. Und DAS wird im Widerspruchsverfahren geprüft.

Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung, dass Statistiken hier nicht helfen. Im Gegenteil, gerade weil die positive Abhilfe im Gegensatz zur Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren wesentlich geringer ist, hält es bei genauer Kenntnis der Zahlen vielleicht einige (ängstlichere) Menschen davon ab, Widerspruch einzulegen. Frei nach dem Motto: Widerspruch nützt ja doch nichts!

Und die Tendenz kennt man doch auch ohne statistisches Zahlenmaterial!

NUR meine Meinung!

MfG Rosanna

von
Rosanna

Ich streite ja auch nicht. :-))

Jedem sein Hobby.

von
Dieter K.

@Rosanna
Da stimme ich Ihnen wirklich zu.

Aber mir ist dann leider nicht der Sinn und die eigentliche Funktion dieses Widerspruchsauschusses klar,
wenn er ja doch in fast allen
Fällen der Meinung der Verwaltung folgt.

Meiner Meinung nach müsste doch der Widerspruchsausschuss sich eine " eigene " Meinung zu jedem vorgelegten Fall bilden und sich nicht von der Verwaltung leiten lassen bzw. deren Entscheidung einfach so zu übernehmen.

Da dies ja scheinbar aber so nicht ist, handelt es sich doch in Wahrheit
nur um eine " Showveranstaltung " wo dem Widerspruchsführer " vorgegaukelt " wird, das hier noch einmal eine Prüfung und wirklich
neutrale und faire Entscheidung hinsichtlich seines Widerspruches stattfindet.

Dagegen spricht natürlich das die Arbeitnehmer/Arbeigeber Mitglieder des Widerspruchsausschusses medizinische Laien sind und alleine dadurch im Grunde nichts g e g e n die Verwaltung entscheiden können ( in Bezug auf EM-Rente ).

Darum noch mal die Frage:
Wozu dann überhaupt dieser Widerspruchsauschuss ??

Nur um das Verfahren in die Länge zu ziehen ??

von
uwe

"Arbeitnehmer/Arbeigeber Mitglieder"

Also ich hab geschaut, wer da als dieses beteiligt war. Ich war erstaunt!

von
Dieter K.

@ Uwe

Könnten Sie den Link mit den dazu mal hier Posten ?

Finde das auf der Seite des Forschungsportales leider nicht.

Danke !!

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