Sie haben Recht, ich kann und ich will es auch nicht verstehen (s. obigen Beitrag).
Ganz einfach aus dem Grund, weil es für mich eigentlich logisch ist, dass nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Widersprüche positiv entschieden wird. Dies liegt schon in der Natur der Sache.
Nehmen wir mal an, Jeder, wirklich jeder wäre mit seiner Rentenhöhe, mit der Einschätzung seines Leistungsvermögens, mit der Verrechnung/Aufrechnung an seiner Rente oder wegen was auch immer unzufrieden und würde Widerspruch einlegen, was meinen Sie, wieviel Prozent Recht bekämen? Es ist sicherlich ganz natürlich, dass die "Ungerechtigkeit" vom Einzelnen SUBJEKTIV empfunden wird. Das bedeutet doch aber nicht von vornherein, dass dies auch tatsächlich so ist. Und DAS wird im Widerspruchsverfahren geprüft.
Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung, dass Statistiken hier nicht helfen. Im Gegenteil, gerade weil die positive Abhilfe im Gegensatz zur Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren wesentlich geringer ist, hält es bei genauer Kenntnis der Zahlen vielleicht einige (ängstlichere) Menschen davon ab, Widerspruch einzulegen. Frei nach dem Motto: Widerspruch nützt ja doch nichts!
Und die Tendenz kennt man doch auch ohne statistisches Zahlenmaterial!
NUR meine Meinung!
MfG Rosanna