Um in der sogenannten Günstigerprüfung beim Finanzamt eine zusätzliche Erstattung der Altersvorsorgeaufwendungen geltend zu machen und somit die volle Förderung zu bekommen, ist stets die Zulage beim Anbieter zu beantragen (ggf. Dauerzulagenantrag). Das Finanzamt erstattet dann nur die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung.