Guten Tag,
eine stationäre oder ganztägig ambulante [onkologische Rehabilitation:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/reha-nach-krebs-und-tumorerkrankungen.html findet bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung statt. Bei erheblichen Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung selbst oder deren Therapie sind im Einzelfall innerhalb von zwei Jahren nach der Primärbehandlung weitere Reha-Leistungen möglich. Den Antrag muss die erkrankte Person selbst – zusammen mit einem Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes – beim Reha-Träger einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Reha-Träger, bis wann der Antrag für die Primärbehandlung in Ihrem besonderen Falle gestellt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam