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onkol. Reha abgelehnt - EM-Rente?

von silence27.10.2009 | 13:03
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3 Antworten

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Ich habe weiter unten schon mal mit dem gleichen Betreff geschrieben und schildere daher nicht noch einmal alle Einzelheiten. Nur 10 Tage nach Antrag hat die DRV meinem Mann jetzt die volle EM-Rente gewährt - befristet für 1 Jahr. Die Rente ist rückdatiert zum 01.07.09 (das war der Tag des ersten Reha-Antrages, der ja abgelehnt wurde). Müssen wir jetzt das überzahlte Krankengeld an die KK zurückzahlen? Ein ziemlich gutes Geschäft für die KK, denn von möglichen 72 Wochen hat man jetzt nur 36 Wochen Krankengeld zahlen müssen. Weiß jemand wie das mit dem Arbeitsverhältnis ist? Mein Mann ist im öffentlichen Dienst tätig und sein Arbeitgeber hatte angekündigt, dass er gekündigt wird, wenn er EM-Rente beantragt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, das Krankengeld muss nicht zurückgezahlt werden. Bezüglich des Arbeitsverhältnisses sollte sich Ihr Mann mit dem Personalrat / Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzen.

2 Antworten

Auskenneram 27.10.2009 | 18:09
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) . § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat, b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag). (2) 1Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. 2Die/Der Beschäf-tigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Beginnt die Rente erst nach der Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. 4Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes. 5. Das Arbeitsverhältnis endet n i c h t, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6. In diesem Fall r u h t das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.
Rentnerinam 27.10.2009 | 16:14
Ich war auch im öD. Bei Rente auf Zeit ruht nach TVöD das Arbeitsverhältnis. Aber Sie sollten sich ohnehin an den Schwerbehindertenbeauftragten im Betrieb wenden - Ihr Mann hat vermutlich einen SB-Ausweis? Sonst Personalrat.
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