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Experten-Antwort

Onkologische Reha

von Meier Josef29.04.2016 | 19:34
926 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einer Tumorerkrankung war ich im Mai 2015 auf einer onkologischen Reha. Nun habe ich innerhalb eines Jahres eine weitere onkologische Reha beantragt, die abgelehnt wurde mit der Begründung " Es ergeben sich keine medizinischen Gründe für eine weitere Leistung innerhalb der Jahresfrist". Auf der Reha im Mai 2015 wurde mir gesagt, dass mir aufgrund der bestehenden Erkrankung eine weitere onkologische Reha zusteht. Wie kann das sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Meier,

nach § 1 Abs. 2 der Ca-Richtlinien kommen onkologische Rehabilitationsleistungen als sonstige Leistungen bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) in Betracht.

Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Leistungen im Einzelfall erbracht werden, wenn (weiterhin) erhebliche Funktionsstörungen entweder infolge der Ca-Erkrankung selbst oder aufgrund von Komplikationen beziehungsweise Therapiefolgen vorliegen (siehe § 1 Abs. 2 der Ca-Richtlinien).

Sofern Sie der Meinung sind, dass erhebliche Funktionsstörungen vorliegen, begründen Sie dies in Ihrem Widerspruchschreiben.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

der anderenam 30.04.2016 | 16:01
Hallo Meier Josef, Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine festgelegte Anzahl an onkologischen Reha-Leistungen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
KSCam 30.04.2016 | 20:04
Wie das sein kann? Da müssen Sie den oder die fragen der Ihnen das letztes Jahr gesagt hat. Der war wohl nicht auf dem aktuellen Stand. Aus Sicht der DRV gibt es einen Automatismus für die Reha nicht (mehr).
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