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Onkologische Reha

von elli20.11.2007 | 14:24
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9 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur onklogischen Reha. Ich habe mich schon hier im Forum umgesehen, doch keine passende Antwort gefunden. Eine Bekannte (sie steht noch im Erwerbsleben) von mir hat im letzten Jahr eine onkologische Reha gemacht. Man hat ihr gesagt, dass sie jetzt 4 Jahre lang einen Anspruch auf eine mehrfache onkologische Reha hat? Ist das richtig? Ich dachte da gilt ein Ein-Jahres-Zeitraum nach der ersten Behandlung? Aber ihr größtes Problem: Außerdem tritt sie demnächst eine med. Reha wegen eines Wirbelsäulen-Leidens an. Hat diese Reha eine Auswirkung auf die erneute Gewährung einer onkologischen Reha?? Vielen lieben Dank für Antworten! Elli

9 Antworten

elliam 20.11.2007 | 14:50
Danke "NIX". Also hat sie vier besser gesagt jetzt noch drei Jahre lang den Anspruch auf eine jährliche onkologische Reha. Hab ich das so richtig verstanden? Hat aber nun die med. Reha wegen dem Wirbelsäulenleiden irgendeine Auswirkung auf diese 4-Jahresfrist? Wird ihr das "abgezogen"? Danke
paulaam 20.11.2007 | 15:15
naja ganz so ist es dann auch nicht. also es kommt immer auf die medizinische Notwendigkeit an. Das heißt, es kann durchaus auch eine medizische Maßnahme wegen einem Rücken leiden und eine onkologische Nachsorge innerhalb der grundsätzlich existierenden 4 Jahresfrist in Frage kommen. Im Zweifel einfach einen Antrag stellen, mehr als eine Ablehnung kann nicht passieren.
Nixam 20.11.2007 | 14:40
Grundsätzlich gibt es tatsächlich eine 4-Jahres-Wiederholungsfrist. Besteht jedoch aus medizinischer Sicht eine Notwendigkeit, eine Reha durchzuführen, so kann man theoretisch jedes Jahr in Reha fahren.
Neeam 20.11.2007 | 15:04
Nee, ganz so ist das nicht. Wenn sie schon eine onkologische Reha gehabt hat, hat sie keinen weiteren Anspruch... Nur wenn die Erkrankung fortschreitet bzw. sich verschlimmert...
elliam 20.11.2007 | 16:07
Danke für die Antworten! Aber jetzt bin ich ein wenig verwirrt: Das man alle vier Jahre eine Reha beantragen kann und dass diese Vier-Jahres-Regel durch eine medizinisch dringend erforderliche Reha verkürzt werden kann, ist mir klar. Mir gehts um die onkologische Reha. Meiner Bekannten wurde nach ihrer Operation (wg. Krebs)gesagt, sie hätte jetzt sie die nächsten vier Jahre jedes Jahr das Recht auf eine Reha. Nicht nur alle vier Jahre. Stimmt das? Danke Elli
paulaam 20.11.2007 | 16:17
Nein, das stimmt nicht. Ein Anspruch besteht darauf nicht. Zumindest nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Unbekanntam 20.11.2007 | 17:30
Hallo "Elli", einen Rechtsanspruch alle vier Jahre eine Reha zu bekommen gibt es nicht. Die "Vier-jahres-Regelung" soll grundsätzlich angewendet werden, es sei denn es besteht eine medizinisch dringende Notwendigkeit. Ist dies wird nur in einem Reha-Antrag geprüft.
Nixam 21.11.2007 | 06:53
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Reha alle 4 Jahre. Lassen Sie sich durch diese 4-Jahres-Frist aber nicht durcheinander bringen! Besteht eine medizinische Notwendigkeit für eine med. oder onkologische Reha, dann kann man jedes Jahr in Reha fahren egal ob onko-logisch- oder medizinisch - logisch, oder? Stellen Sie einfach jedes Jahr einen Antrag und warten Sie ab. Das kann hier im Forum nicht als Grundsatz erklärt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an! Nix
Elliam 21.11.2007 | 07:46
Danke für die vielen Antworten. Da wurde meine Bekannte wohl im Krankenhaus falsch informiert.
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