Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zahlt die Deutsche Rentenversicherung für jeden Tag, an dem Sie in die Rehaklinik fahren eine Entfernungspauschale.
Die Entfernungspauschale wird für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Ausführungsort (einfache Entfernung) in Höhe von 0,40 Euro gezahlt.
Pro Behandlungstag werden jedoch nicht mehr als 13,45 Euro übernommen.
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.
Nach Durchführung der Reha können die Fahrtkosten formlos bei der Deutschen Rentenversicherung geltend gemacht werden.