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Opferpension- Bedürftigkeit

von hubertus11.10.2013 | 22:39
1750 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zur sogenannten Opferpension. Diese wird nur gewährt, wenn eine Bedürftigkeit vorliegt. Ich beziehe eine Rente für Schwerbehinderte Menschen, Renten werden beim Einkommen nicht berücksichtigt. Damit hatte ich mit der Bedürftigkeit auch keine Probleme. Mit Renteneintritt zum 01.08.2013 wurde auch mein AV beendet und ich habe jetzt von meinem AG meine Urlaubsansprüche und meine noch offenen Überstunden ausgezahlt bekommen. Diese Summe ist einmalig, übersteigt aber die Einkommensgrenze. Für diesen Fall konnte ich keine Informationen finden. Kann mir jemand helfen? Viele Grüße hubertus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2013 | 09:21

Hallo hubertus,

wie hier schon richtigerweise angemerkt wurde, ist die sog. "Opferpension" keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Angaben ob und ggf in welcher Höhe Einkommen, bei Ihnen die Einmalzahlung Ihres Arbeitgebers, angerechnet werden, sind daher nicht möglich.

Ich möchte Sie aber unbedingt bitten sich an die zuständige Stelle zu wenden, damit Ihre Anfrage geklärt werden kann.

Korrekt ist, dass die sog. "Opferpension" in Abhängigkeit des Einikommens gezahlt wird. Also ab überschreiten gewissen Grenzen nicht mehr gezahlt wird. Falls nach der Bewilligung Ihrer sog. "Opferrente" Einkünfte erzielt sind und von Bedeutung sein sollten, so wird auch in Ihrem Bewilligungsbescheid ein entsprechender Hinweis stehen müssen. Im eigenen Interesse richten Sie Ihre Frage aber bitte an die Stelle, die die Leistung bewilligt hat. Sie setzen sich sonst möglicherweise der Gefahr aus, anzeigepflichtige Einkommensänderungen nicht mitgeteilt zu haben (so denn die Verpflichtung dazu besteht). Vielleicht hilft auch schon ein klärendes Telefonat mit der entsprechenden Stelle.

3 Antworten

KSCam 12.10.2013 | 07:16
Die Opferpension ist keine Leistung der DRV, daher werden die DRV Experten wohl kaum abschätzen können, ob Sie Ansprüchehaben oder nicht, bzw. welches Einkommen anrechenbar ist. 1.Tipp - vielleicht hilft googeln weiter? 2.Tipp - bei den zuständigen Stellen den Antrag stellen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie nichts und der Antrag wird abgelehnt.
hubertusam 12.10.2013 | 07:48
Hallo, da hab ich mich wohl verkehrt ausgedrückt. Ich bekomme diese Leistung schon seid 2 Jahren, lag aber immer unter der Einkommensgrenze. Nur durch die Einmalzahlung meines AG werde ich diesmal darüber liegen. Google hat leider keine Antwort.
-/-am 12.10.2013 | 17:40
Off-Topic: Gibt es Zeiten von google keine Telefone mehr, mit denen man bei den betreffenden Stellen anrufen und fragen kann?
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