Ich denke, Sie wurden bereits sehr gut beraten.
Anmerken möchte ich nur noch, dass die Zeit zwischen der Beendigung Ihrer Schulausbildung und dem Beginn Ihres Studiums nicht als so genannte Übergangsanrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Hierfür hätten Sie Ihr Studium spätestens am 01.11. beginnen müssen.