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Opferrente

von Helmut27.11.2008 | 10:07
1058 Ansichten
3 Antworten

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Wenn eine Opferrente erteilt wird ( zugesprochen wird)- wie oft werden die Einkünfte überprüft und müssen ganz detailiert nachgewiesen werden ? Jährlich ? Oder erfolgt keine intensive Überprüfung von amtlicher Seite , aber man ist verpflichtet wesentliche Einnahmen selbst zu melden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich denke, Sie wurden bereits sehr gut beraten.

Anmerken möchte ich nur noch, dass die Zeit zwischen der Beendigung Ihrer Schulausbildung und dem Beginn Ihres Studiums nicht als so genannte Übergangsanrechnungszeit berücksichtigt werden kann. Hierfür hätten Sie Ihr Studium spätestens am 01.11. beginnen müssen.

2 Antworten

Helmutam 27.11.2008 | 12:01
Herzlichen Dank für die Antwort alles Gute Helmut
Laraam 27.11.2008 | 22:59
hallo, meine frage ist....ich war bis ende juni in der schule (gmnasium letzte klasse) und in september habe einen 400 euro-job angenommen, da ich von der zentralen vergabestelle für studienpläte für dieses wintersemester eine absage erhalten habe. bin 20 Jahre jetzt geworden. wie ist das jetzt mit dem rentenzeiten? Muss ich die gleich geltend machen, da ja Zeiten ab dem 17ten lebensjahr angerechnet werden. Was ist mit der zeit bis zum september wo ich einen 400 Euro job ohne eigene zuzahlung zur rentenversicherung angenommen habe. Wird da eine überbrückung gezahlt...oder hätte ich da eine lehre oder sonst was anfangen müssen um die zeit überbrückt zu bekommen. Was ist mit der zeit wo ich jetzt auf einen studienplatz warte und diese mit diesen 400 Euro job überbrücke? Soll ich meine Schulzeugnisse und evtl. auch die Absage von der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze an die Rentenversicherung schicken? Mir wurde auch gesagt sowas macht die Krankenkasse auch, dass sie zeiten der schule an die rentenversicherung meldet? oder kann man das auch viel später noch machen wenn ich mit dem Studium mal fertig bin? Wie werden diese zeiten jetzt eigentlich anerkannt? lg lara
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