Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenZur Klageerhebung ist es zunächst erforderlich, ein Vorverfahren zu starten. Der Widerspruch ist bei der bescheiderteilenden Stelle einzulegen.
Zuständig für die Opferrente ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftssbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist.
Bei der Landesjustizverwaltung wo Sie damals (Haftzeit) wohnten. Z.B. Haft in Magdeburg, dann die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt anschreiben.
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