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Opferrente/Kapitalentschädigung

von tabelballa09.11.2008 | 14:47
1759 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man wenn eine Kapitalentschädigung nach §17Abs.1 noch die Opferrente nach § 17a beantragen und auch erhalten ß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Antrag auf Opferrente können Sie bei folgender Anschrift stellen:

Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

Wurzerstraße 106

53175 Bonn

Telefon: 0228 - 368 93 70

Ob ein Anspruch besteht, wird von dieser Stelle entschieden.

10 Antworten

-_-am 09.11.2008 | 20:38
Sie haben nicht angegeben, aus welchem Gesetz die genannten Bestimmungen sein sollen. Sofern es sich um die SED-Opferrente handelt sind Sie in diesem Forum falsch. Siehe Ausführungen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
katiam 10.11.2008 | 10:41
Nach SED-Unrechtsbereinigungsgesetz - § 10 (?) HHG-Bescheinigung Voraussetzung Die Kapitalentschädigung wurde unabhängig von der lfd. Opferrente gezahlt. Opferrente können Sie beantragen. Sie müssen sich die Unterlagen zusenden lassen, die Sie sorgfältig ausfüllen müssen nebst zugehöriger Beweismittel. Bei dieser Stiftung in Bonn, Wurzener Strasse. Beeilen Sie sich, Zahlung gilt erst ab Antragstellung. Opferrente ist steuerfrei und wird auch m.E. der Rente aus der gesetzlichen RV nicht angerechnet (Soziales Entschädigungsrecht nach dem BVG). Kati
tabelballaam 10.11.2008 | 11:26
Danke erst einmal. Die Angaben sind doch recht unterschiedlich. Vielleicht ist es ratsam einen Anwalt zu befragen. Danke tabelballa
Rosannaam 10.11.2008 | 12:08
Wenn Sie meinen, ein Anwalt weiß mehr..... Die Angaben vom Experten "Den Antrag auf Opferrente können Sie bei folgender Anschrift stellen: Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Wurzerstraße 106 53175 Bonn Telefon: 0228 - 368 93 70 Ob ein Anspruch besteht, wird von dieser Stelle entschieden. und von @Kati sind doch eindeutig UND übereinstimmend!
Ha, ha, haaah!am 10.11.2008 | 21:15
Wenn Ihr Anwalt das was Sie in den Artikeln Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. und Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. nachlesen können auch wissen sollte, müssen Sie mir den unbedingt benennen! Ich wette, er wird zu Ihrem Anliegen keinen blassen Dunst haben!
katiam 10.11.2008 | 23:43
Das sollten RAe sein, die sich im Sozialrecht, besser noch "Soziales Entschädigungsrecht" auskennen. Der VDK ist fit in der Materie. Einfach Mitgliedsbeitrag und Beratung kostenlos. Bin aber nicht vom VDK:)) Gruss kati
tabelballaam 11.11.2008 | 10:32
Hi Kati, hi Rosanna Von Bonn wurde ich schon vor einem Jahr abgewiesen und an das Verwaltungsgericht meines Bundeslandes verwiesen. Bin dort vorstellig geworden und wurde auch inzwischen rehabilitiert. Mir wurde auch eine Kapitalentschädigung nach § 17Abs.1 zugestanden. Ich möchte nur wissen, ob ich, trotz Kapitalentschädigung einen Anspruch auf die Opferrente nach § 17a habe. Die Vorraussetzung erfülle ich mit genau 6 Monate Haft wg. ungesetzlichen Grenzdurchbruch. Danke für Eure Mühe Grüße tabelballa
tabelballaam 11.11.2008 | 10:38
Hi ha, ha wenn dies nicht so ein ernstes Thema wäre, würde ich auch lachen, denn was ich in den letzten 13 Monaten Kampf mit Gauck-Behörde und Verwaltungsgericht Abt. Reha mitgemacht habe, das schlägt dem Fass den Boden ins Gesicht. Wie gesagt; das Thema ist viel zu ernst. Vor allem für die Leute, die darunter gelitten haben. Grüße tabelballa
Rosannaam 11.11.2008 | 11:57
Sie werden verstehen, dass ICH Ihnen keine rechtsverbindliche Zusage für die Gewährung einer Opferrente machen kann, da die DRV dafür überhaupt nicht zuständig ist! Nehmen Sie den Rat von @Kati an und gehen Sie mit Ihrem Problem zu einem Sozialverband wie z.B. dem VdK. Sorry, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.
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