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Experten-Antwort

orthopädische Arbeitsschuhe

von Sven07.04.2022 | 09:36
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Guten Tag, ich beziehe eine Regelaltersrente als Vollrente und arbeite aber noch weiter in Vollzeit auf dem Bau. Nun wurde von meinem Orthopäden festgestellt, dass ich orthopädische Arbeitsschuhe benötige. Auf Nachfrage hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich mich wegen einer Übernahme der Kosten an die DRV wenden soll. Ist es tatsächlich richtig, dass die DRV für die Kosten aufkommt, obwohl ich bereits eine Rente beziehe?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) gehören nach § 47 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) IX zu den Leistungen im Rahmen der Teilhabe und können bei Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

(§§ 10, 11 SGB VI) von den Trägern der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erbracht werden.

§ 12 SGB VI normiert für GRV allerdings Ausschlussgründe für Leistungen zur Teilhabe; konkret in Abs. 1 Nr. 2 ist von der Leistung ausgeschlossen, wer eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente bezieht oder beantragt hat.

Die Leistungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers dürfte ebenfalls nicht gegeben sein. Auch hier steht der Bezug der Altersvollrente entgegensteht. Eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung wäre nur gegeben, soweit das Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung im täglichen Leben erforderlich ist.

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8 Antworten

wohl eher nichtam 07.04.2022 | 10:11
Grundsätzlich wäre die DRV tatsächlich für orthopädische Sicherheitsschuhe zuständig. Der Bezug einer Altersrente ist jedoch ein Ausschlussgrund.
Erklärbäram 07.04.2022 | 10:16
Vorrangig ist der Arbeitgeber für die leidensgerechte Arbeitsplatzausstattung zuständig. Was sagt dieser zu dem Thema?
wohl eher nichtam 07.04.2022 | 10:46
Arbeitgeber müssen eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung bereitstellen oder "übliche" Gesundheitsprobleme berücksichtigen. Wenn orthopädische Maßschuhe benötigt werden, geht das über ein normales Gesundheitsproblem weit hinaus. Normalerweise gibt es für solche Schuhe ja auch einen Kostenträger, die DRV oder die AfA, in Einzelfällen die BG. Das Problem ist der Rentenbezug. Es ist im Endeffekt Sven's Privatvergnügen weiter zu arbeiten. Da solche Schuhe ab 1500 € aufwärts kosten, kann ich mir auch nicht so recht vorstellen, dass der Arbeitgeber die Kosten aus Kulanz übernimmt. Vor allem bei einer Tätigkeit auf dem Bau: Das bedeutet jeweils ein Paar für Sommer und Winter, und häufig jedes Jahr neue.
AN+AGam 07.04.2022 | 16:08
Wenn der Arbeitgeber Sie als Rentner noch beschäftigt, dann soll er Ihnen auch die dafür erforderlichen Hilfsmittel (z.B. orthopädiche Arbeitsschuhe) bezahlen. Macht er das nicht, können Sie ja das Arbeitsverhältnis beenden. Sie haben ja mit Ihrer Rente schon ein entsprechendes Einkommen.
Berndam 07.04.2022 | 18:06
Ne gute Frage wäre, ob folgendes funktioniert: in 66(,66?) % Teilrente wechseln, die Schuhe von der DRV bezahlt bekommen.....
wohl eher nichtam 08.04.2022 | 07:25
Klingt in der Theorie gut. In der Praxis wird das so aussehen: 1. Der Verzicht wird erklärt, im ersten Monat muss der Antrag gestellt werden. 2. Die DRV muss entscheiden. Ihr wird das kleine Manöver mit dem Verzicht sicher auch auffallen. Also gibt es dort erst mal eine Diskussion, ob dieser Verzicht jetzt rechtsmissbräuchlich ist und wie man damit umgeht. Eine schnelle Entscheidung wird das sicher nicht. Das ist der 2. Monat mit einem Drittel der Rente. 3. Wenn die DRV bewilligen sollte, müssen die Schuhe gefertigt werden. Auf Grund der unsicheren Entscheidungslage und der Tatsache, dass vorher noch nie der Antrag gestellt wurde, wartet der Orthopädieschuhmacher wahrscheinlich erst die Bewilligung ab, bevor er überhaupt das Material bestellt. Er will ja auch auf keinen Kosten sitzen bleiben. Für die Fertigung würde ich auch mal 2 Monate rechnen, macht schon 4 Monate Verzicht. Da am Bau in der Regel Sommer- und Winterschuhe benötigt werden, würde Sven 8 Monate im Jahr auf die volle Rente verzichten. Die DRV wird nämlich im Frühling nicht gleich die Winterschuhe mitbewilligen. Ob sich das lohnt? Und wenn es dumm läuft, verzichtet er und die DRV lehnt den Antrag aus medizinischen Gründen ab.
Valzuunam 08.04.2022 | 08:23
Nicht zu vergessen, dass die Tätigkeit auch sofort wieder rentenversicherungspflichtig wird. Alleine das kann schon teuerer sein als die Schuhe bzw. die Zurichtung. Die muss auch bei weitem nicht die oben gemutmaßten 1.500,- Euro erreichen. Das gibt es (professionell in Deutschland vor Ort hergestellt) auch schon für wenige hundert Euro (z.B. spezielle Einlagen), hängt aber maßgeblich von dem medizinisch Erforderlichen ab. Den „beruflich“ erforderlich Anteil muss ohnehin der Arbeitgeber leisten (einem gesunden muss er ja auch die Sicherheitsschuhe stellen). Es geht also hier nur um dass, was im Einzelfall „on top“ erforderlich ist.
Berndam 08.04.2022 | 09:13
Die Rentenversicherungsbeiträge würden aber auch zu mehr Rente führen, nach rund 9 Jahren hätte man diese wieder raus.
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