Ich bin 50 Jahre alt und seit 1984 durchgehend beschäftigt.
Als Elektroinstallateur muss ich Sicherheitsschuhe tragen.
Für die Schuhe brauche ich Einlagen (Senkspreizfuss)
Bis vor 6 Jahren bekam ich die Kosten für meine Einlagen von der Rentenversicherung übernommen. Dann wurde der Antrag abgelehnt. Auch ein Widerspruch half leider nicht.Die folgenden Jahre habe ich die Einlagen selbst bezahlt(jeweils ca 140€).
Jetzt hat das Sanitätshaus mir geraten ich solle erneut beim
Rentenversicherer einen Antrag stellen. O Ton "das wird immer ohne Probleme übernommen.
Leider weiss ich aber das dem nicht immer so ist.
Eine Begründung warum der Antrag damals abgelehnt wurde habe ich
nicht bekommen.
Gibt es eine Möglichkeit den Sachverhalt vorher abzuklären bevor ich den Fragebogen und die vielen Formulare umsonst ausfülle?
Ein Antrag wird nicht ohne Begründung abgelehnt. Da solltest Du besser nochmal nachsehen.
Einlagen sind von der DRV nur dann zu übernehmen, wenn Sie ohne diese Einlagen nicht arbeiten können. Allein das Vorhandensein eines Senkspreizfusses führt aber nicht zu einer drohenden Erwerbsminderung.
Im Ablehnungsbescheid stand kein
Grund für die Ablehnung, nur das man leider dem Antrag nicht zugestimmt wird. Warum hat man die Jahre vorher
Bezahlt dann nicht mehr ???
Bei Kniearthrose beidseitig sind Einlagen von Vorteil.
Im Ablehnungsbescheid stand kein
Grund für die Ablehnung, nur das man leider dem Antrag nicht zugestimmt wird. Warum hat man die Jahre vorher
Bezahlt dann nicht mehr ???
Bei Kniearthrose beidseitig sind Einlagen von Vorteil.
Im Ablehnungsbescheid stand kein
Grund für die Ablehnung, nur das man leider dem Antrag nicht zugestimmt wird. Warum hat man die Jahre vorher
Bezahlt dann nicht mehr ???
Bei Kniearthrose beidseitig sind Einlagen von Vorteil.
Hallo Jürgen68,
die persönlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme von orthopädischen Einlagen in Fußschutz als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen grundsätzlich vor, wenn das Tragen von Fußschutz (z. B. Sicherheitsschuhe) nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erforderlich ist und eine Versorgung mit orthopädischen Einlagen erforderlich ist.
Nicht jede Fehlstellung des Fußes führt allerdings zwingend dazu, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, weshalb eine Versorgung mit orthopädischen Einlagen erforderlich wäre. So liegt bei Knickfüßen, Senk-Spreizfüßen und Knick-Senk-Spreizfüßen regelmäßig keine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor, sofern keine weiteren Diagnosen und Begleiterkrankungen vorhanden sind. Die Bettung der im Fachhandel erhältlichen Sicherheitsschuhe wird hier insofern als ausreichend erachtet. Die ärztliche Verordnung einer Einlage durch den behandelnden Arzt führt somit nicht automatisch dazu, dass die persönlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme als Teilhabeleistung erfüllt sind .
Aus welchem Grund Ihr Rentenversicherungsträger die Kosten zunächst übernommen und später ohne Begründung abgelehnt hat, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beurteilen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich ggf. nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Also im ersten Post hatten Sie nur Senkspreizfüße, jetzt zusätzlich Kniearthrose. Wurden auch beide Diagnosen gegenüber der DRV benannt oder kam das erst jetzt neu dazu?
Im übrigen werden bei Kniearthrosen nicht zwingend Einlagen benötigt. Es reicht eine einfache Schuh-Innen- oder Außenranderhöhung. Die wird im Normalfall aus optischen Gründen in Einlagen eingearbeitet. Bei Sicherheitsschuhen sollte das aber wohl kein Argument sein. Vielleicht versuchen Sie es das nächste mal mit einem entsprechenden Antrag?
Die Ablehnung ist eine rein Willkür der Rentenversicherung. Die wollen einfach nicht mehr zahlen. Ging mir genauso. Erst bezahlt und dann plötzlich nicht mehr.Begründung, ich benötige keine Einlagen.
Eine Klage vor dem Sozialgericht mit Gutachten und die Rentenversicherung knickte ein und hat dann meine Einlagen wieder bezahlt. Also nochmal, die wollen sich vor der Kostenübernahme drücken.
Als Elektroinstallateur muss ich Sicherheitsschuhe tragen.
Für die Schuhe brauche ich Einlagen (Senkspreizfuss)
Hallo Jürgen,
warum wenden Sie sich nicht an Ihre zuständige Krankenkasse? bzw. zunächst an Ihren Orthopäden? Mit einer entsprechenden Verordnung stehen Einlagen für verschiedene Bereiche im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen, für die lediglich eine geringe Zuzahlung anfällt.
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktartlisteZurPG_input.action?paramGruppeId=8
Und jeder versierte Orthopädietechniker sollte in der Lage sein, die Einlagen derart zu formen, dass sie auch in einen Arbeitsschuh passen.
Gute Besserung und schönes Wochenende!
Eine Klage vor dem Sozialgericht mit Gutachten und die Rentenversicherung knickte ein und hat dann meine Einlagen wieder bezahlt. Also nochmal, die wollen sich vor der Kostenübernahme drücken.
Das ist Blödsinn was Sie da erzählen. Ein Folgeantrag auf Ein-von den Versicher
lagen für Arbeitssicherheitsschue wird von der DRV ohne grosse
Rückfragen bearbeitet udn auch bewilligt. Es fällt mir schwer
Ihnen sagen zu müssen,dass Sie nächstens Ihren Bescheid bis zum Ende durch lesen sollte. Wenn etwas abgelehnt wird wird es auch begründet. Das wird aber von den Versicherten meisst überlesen
bez.gar nicht gelesen wenn auf der ersten Seite Ablehnung steht.
Wenn der versicherte bei der DRV anruft und nach dem Grund der
Ablehnung fragt wird er auf die entsprechende Seite des Bescheides
verwiessen. Dann erst erkennen die Versicherten,dass es einen
Grund gibt.
Als Elektroinstallateur muss ich Sicherheitsschuhe tragen.
Für die Schuhe brauche ich Einlagen (Senkspreizfuss)
Hallo Jürgen,
warum wenden Sie sich nicht an Ihre zuständige Krankenkasse? bzw. zunächst an Ihren Orthopäden? Mit einer entsprechenden Verordnung stehen Einlagen für verschiedene Bereiche im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen, für die lediglich eine geringe Zuzahlung anfällt.
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktartlisteZurPG_input.action?paramGruppeId=8
Und jeder versierte Orthopädietechniker sollte in der Lage sein, die Einlagen derart zu formen, dass sie auch in einen Arbeitsschuh passen.
Gute Besserung und schönes Wochenende!
"Hallo Jürgen,
warum wenden Sie sich nicht an Ihre zuständige Krankenkasse? bzw. zunächst an Ihren Orthopäden? Mit einer entsprechenden Verordnung stehen Einlagen für verschiedene Bereiche im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen, für die lediglich eine geringe Zuzahlung anfällt.
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktartlisteZurPG_input.action?paramGruppeId=8
Und jeder versierte Orthopädietechniker sollte in der Lage sein, die Einlagen derart zu formen, dass sie auch in einen Arbeitsschuh passen."
Tja, dann bleibt nur noch das kleine Problem, dass Einlagen für Sicherheitsschuhe baumustergeprüft geprüft sein müssen. Wenn Standardeinlagen, wie die Krankenkasse sie zahlt, genutzt werden, gibt es im Falle des Falles Ärger mit der BG und entsprechende Bußgelder.
Eine Klage vor dem Sozialgericht mit Gutachten und die Rentenversicherung knickte ein und hat dann meine Einlagen wieder bezahlt. Also nochmal, die wollen sich vor der Kostenübernahme drücken.
Das ist Blödsinn was Sie da erzählen. Ein Folgeantrag auf Ein-von den Versicher
lagen für Arbeitssicherheitsschue wird von der DRV ohne grosse
Rückfragen bearbeitet udn auch bewilligt. Es fällt mir schwer
Ihnen sagen zu müssen,dass Sie nächstens Ihren Bescheid bis zum Ende durch lesen sollte. Wenn etwas abgelehnt wird wird es auch begründet. Das wird aber von den Versicherten meisst überlesen
bez.gar nicht gelesen wenn auf der ersten Seite Ablehnung steht.
Wenn der versicherte bei der DRV anruft und nach dem Grund der
Ablehnung fragt wird er auf die entsprechende Seite des Bescheides
verwiessen. Dann erst erkennen die Versicherten,dass es einen
Grund gibt.
Den '' Blödsinn '', wie Sie sagen kann ich sogar Beweisen. Wer sind Sie überhaupt, um das was ich geschrieben habe als Blödsinn darzustellen!?
Eine Klage vor dem Sozialgericht mit Gutachten und die Rentenversicherung knickte ein und hat dann meine Einlagen wieder bezahlt. Also nochmal, die wollen sich vor der Kostenübernahme drücken.
Das ist Blödsinn was Sie da erzählen. Ein Folgeantrag auf Ein-von den Versicher
lagen für Arbeitssicherheitsschue wird von der DRV ohne grosse
Rückfragen bearbeitet udn auch bewilligt. Es fällt mir schwer
Ihnen sagen zu müssen,dass Sie nächstens Ihren Bescheid bis zum Ende durch lesen sollte. Wenn etwas abgelehnt wird wird es auch begründet. Das wird aber von den Versicherten meisst überlesen
bez.gar nicht gelesen wenn auf der ersten Seite Ablehnung steht.
Wenn der versicherte bei der DRV anruft und nach dem Grund der
Ablehnung fragt wird er auf die entsprechende Seite des Bescheides
verwiessen. Dann erst erkennen die Versicherten,dass es einen
Grund gibt.
Den '' Blödsinn '', wie Sie sagen kann ich sogar Beweisen. Wer sind Sie überhaupt, um das was ich geschrieben habe als Blödsinn darzustellen!?
Unfassbar........ das Sozialgericht wegen orthopädischen Sicherheits-Arbeitsschuhen oder Einlagen dafür zu beanspruchen. Kein Wunder, dass Klagen vor dem Sozialgericht Jahre dauern!
Unfassbar........ das Sozialgericht wegen orthopädischen Sicherheits-Arbeitsschuhen oder Einlagen dafür zu beanspruchen. Kein Wunder, dass Klagen vor dem Sozialgericht Jahre dauern!
Unfassbar..... das Leistungsträger immer wieder Dinge ablehnen, welche med. erforderlich sind, nur um ein paar Kosten zu sparen. Und das mit der Hoffnung, dass der Betroffenen das einfach hin nimmt und nichts dagegen unternimmt.
Und wenn er dann sein einfaches Recht durchsetzen will, dann kommen die "Unfassbaren" wie Sie aus Ihren Löchern und jammern.
Unfassbar........ das Sozialgericht wegen orthopädischen Sicherheits-Arbeitsschuhen oder Einlagen dafür zu beanspruchen. Kein Wunder, dass Klagen vor dem Sozialgericht Jahre dauern!
Unfassbar..... das Leistungsträger immer wieder Dinge ablehnen, welche med. erforderlich sind, nur um ein paar Kosten zu sparen. Und das mit der Hoffnung, dass der Betroffenen das einfach hin nimmt und nichts dagegen unternimmt.
Und wenn er dann sein einfaches Recht durchsetzen will, dann kommen die "Unfassbaren" wie Sie aus Ihren Löchern und jammern.
Ich wohne nicht in einem Loch.
Orthopädische Einlagen werden vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt.
Sicherheits-Arbeitsschuhe bekommt man vom Arbeitgeber. Falls nicht, dann kauft man sich die halt selber und belästigt nicht das Sozialgericht damit.
Schönen Abend noch......
Eine Klage vor dem Sozialgericht mit Gutachten und die Rentenversicherung knickte ein und hat dann meine Einlagen wieder bezahlt. Also nochmal, die wollen sich vor der Kostenübernahme drücken.
Das ist Blödsinn was Sie da erzählen. Ein Folgeantrag auf Ein-von den Versicher
lagen für Arbeitssicherheitsschue wird von der DRV ohne grosse
Rückfragen bearbeitet udn auch bewilligt. Es fällt mir schwer
Ihnen sagen zu müssen,dass Sie nächstens Ihren Bescheid bis zum Ende durch lesen sollte. Wenn etwas abgelehnt wird wird es auch begründet. Das wird aber von den Versicherten meisst überlesen
bez.gar nicht gelesen wenn auf der ersten Seite Ablehnung steht.
Wenn der versicherte bei der DRV anruft und nach dem Grund der
Ablehnung fragt wird er auf die entsprechende Seite des Bescheides
verwiessen. Dann erst erkennen die Versicherten,dass es einen
Grund gibt.
Den '' Blödsinn '', wie Sie sagen kann ich sogar Beweisen. Wer sind Sie überhaupt, um das was ich geschrieben habe als Blödsinn darzustellen!?
Mitarbeiter der DRV. Ganz einfach. Und lesen Sie Ihren Bescheid von Seite 1 bis zur letzten Seite. Dann erfahren Sie auch warum Ihr ANtrag abgelehnt wurde.
Unfassbar........ das Sozialgericht wegen orthopädischen Sicherheits-Arbeitsschuhen oder Einlagen dafür zu beanspruchen. Kein Wunder, dass Klagen vor dem Sozialgericht Jahre dauern!
Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen für den Arbeitnehmer NICHTS kosten, der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Grundpflichten nach dem ArbSchG dafür in vollem Umfang aufkommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht Kostenträger für orthopädische Einlagen in gewerblich genutzten Sicherheitsschuhen. Orthopädischer Fußschutz ist leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation
zuzuordnen. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation
und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben übernommen. Von den
anfallenden Gesamtkosten lässt sich der Kostenträger in der Regel vom Unternehmen
des/der Betroffenen den Betrag erstatten, den es für Fußschutz ohne orthopädische
Veränderung aufgewendet hätte.
Quelle: DGUV-Informationsblatt unter https://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sachgebiet/sg_fuss/datenbank_fuss/2015/info_orth_fuss.pdf