Orthopädische Einlagen

von
Dieter Pollmeier

Sehr geehrte Damen und Herren
Seid kurzer Zeit muss ich für meine Arbeitssicherheitschuhe orthopädische Einlagen tragen.
Der Preis der Einlagen beläuft sich auf 140,00 € !
Besteht hier die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus für die Bearbeitung.
MfG
Dieter Pollmeier

von
EP

Hallo,

im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können die Kosten für orthopädische Einlagen, welche für orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe angefertigt wurden übernommen werden.

Jedoch muss dafür ein Antrag auf LTA gestellt werden. Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein, Ausschlussgründe dürfen nicht vorliegen.

Viele Grüße

EP

von
Max

Also ich nehme mal an die Krankenkasse ist zuständig.....aber Sie haben doch vom Arzt eine Verordnung erhalten mi der Sie zum Orthopädieschumacher gehen oder.....Zuzahlung kommt noch dazu!

http://www.orthopaedie-magazin.de/orthopaedische-einlagen/was-kosten-orthopadische-einlagen.html

von
Dieter Pollmeier

Zitiert von: Max

Also ich nehme mal an die Krankenkasse ist zuständig.....aber Sie haben doch vom Arzt eine Verordnung erhalten mi der Sie zum Orthopädieschumacher gehen oder.....Zuzahlung kommt noch dazu!

Die Krankenkasse bezahlt nichts!!
Da hab ich schon nachgefragt

http://www.orthopaedie-magazin.de/orthopaedische-einlagen/was-kosten-orthopadische-einlagen.html

von
Kati

Ich glaube, man hätte den Antrag vorher stellen müssen, wenn die Einlagen schon verschrieben und angefertigt sind, ist es zu spät.

von
Max

Zitiert von: Dieter Pollmeier

Zitiert von: Max

Also ich nehme mal an die Krankenkasse ist zuständig.....aber Sie haben doch vom Arzt eine Verordnung erhalten mi der Sie zum Orthopädieschumacher gehen oder.....Zuzahlung kommt noch dazu!

Die Krankenkasse bezahlt nichts!!
Da hab ich schon nachgefragt

http://www.orthopaedie-magazin.de/orthopaedische-einlagen/was-kosten-orthopadische-einlagen.html


Dann müsste dieser Link der richtige sein:

http://gesundheitszentrum-limburg.de/index.php?page=arbeitssicherheitsschuh

von
GroKo

Wie wäre es wenn Du den Arbeitgeber in die Pflicht nimmst. Bei uns in der Firma werden sicherheitsrelevante Kosten übernommen.

von
Dieter Pollmeier

Die Fa. Zahlt die Schuhe. Aber nicht die Einlagen

von
EP

Richtig, der Arbeitgeber stellt den Schuh, und der Rentenversicherungsträger ggf. die orthopädischen Einlagen. Diese sind jedoch VORHER zu beantragen.

von
GroKo

Zitiert von: Dieter Pollmeier

Die Fa. Zahlt die Schuhe. Aber nicht die Einlagen

Bei uns werden auch die Einlagen oder auch Sonderanfertigungen von Sicherheitsschuhen bezahlt.

von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha

Eine Übernahme der Kosten von orthopädischen Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe ist auf Antrag möglich, wenn Sie:
1. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von 15 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen

2. die persönlichen Voraussetzungen erfüllen (dies ist meistens gegeben, Sie tragen ja nicht freiwillig orthopädische Einlagen, ein Attest des behandelnden Chirurgen oder Orthopäden genügt)

3. Keine Ausschlussgrund (wie Beamteneigenschaft, Altersrentenbezieher) vorliegt.

Grundsätzlich muss dem Rentenversicherungsträger die Möglichkeit gegeben werden, vorab prüfen zu können, ob die Kosten für orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe übernommen werden können. Daher ist grundsätzlich vor der verbindlichen Bestellung mit einem Kostenvoranschlag, dem Antrag G 100 mit Anlage G 130, einem ärztlichen Attest (bzw. Gutachten), sowie der Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers zum Tragen von Arbeitssicherheitsschuhen ein Antrag zu stellen.

In Ihrem Fall wäre es ratsam, den Antrag dennoch zu stellen und darauf hinzuweisen, dass Ihnen erst anschließend die Information zugetragen wurde, dass die Kosten erstattet werden können.

Je nachdem wie kulant sich Ihr Rentenversicherungsträger zeigt, können die Kosten ausnahmsweise erstattet werden, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Spätestens im Widerspruchsverfahren kommen Sie in aller Regel zu Ihrem Recht.

von
Max

Zitiert von: Sachbearbeiter DRV Bereich Reha

Eine Übernahme der Kosten von orthopädischen Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe ist auf Antrag möglich, wenn Sie:
1. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von 15 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen

2. die persönlichen Voraussetzungen erfüllen (dies ist meistens gegeben, Sie tragen ja nicht freiwillig orthopädische Einlagen, ein Attest des behandelnden Chirurgen oder Orthopäden genügt)

3. Keine Ausschlussgrund (wie Beamteneigenschaft, Altersrentenbezieher) vorliegt.

Grundsätzlich muss dem Rentenversicherungsträger die Möglichkeit gegeben werden, vorab prüfen zu können, ob die Kosten für orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe übernommen werden können. Daher ist grundsätzlich vor der verbindlichen Bestellung mit einem Kostenvoranschlag, dem Antrag G 100 mit Anlage G 130, einem ärztlichen Attest (bzw. Gutachten), sowie der Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers zum Tragen von Arbeitssicherheitsschuhen ein Antrag zu stellen.

In Ihrem Fall wäre es ratsam, den Antrag dennoch zu stellen und darauf hinzuweisen, dass Ihnen erst anschließend die Information zugetragen wurde, dass die Kosten erstattet werden können.

Je nachdem wie kulant sich Ihr Rentenversicherungsträger zeigt, können die Kosten ausnahmsweise erstattet werden, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Spätestens im Widerspruchsverfahren kommen Sie in aller Regel zu Ihrem Recht.

Eine Frage wenn es sich nun um Einlagen für den Privatbereich handeln würde....müsste doch die Kasse zahlen ohne wnn und aber.....und das wäre wohl bedeutend einfacher.....sehe ich das richtig......eine Anleitung.......dazu habe ich nicht,,,,,,

Experten-Antwort

Komplexe Einzelfälle können in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich umgehend mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Ein Hinweis vorab:
Die Rentenversicherungsträger können Kosten für Hilfsmittel zur Berufsausübung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur übernehmen, wenn die zwingend erforderlichen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach den §§ 10 und 11 SGB VI vorliegen, keine Ausschlussgründe nach § 12 Abs. 1 SGB VI entgegenstehen und keine vorrangige Verpflichtung des Arbeitgebers (z.B. im Rahmen seiner Fürsorgepflichten) besteht.

von
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha

Die Rentenversicherung ist lediglich für orthopädische Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen zuständig. Wie Sie selbst vermuten ist für orthopädische Einlagen in Privatschuhen Ihre Krankenkasse zuständig.

von
Edgar Widmann

Eine Übernahme der Kosten von orthopädischen Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe trägt der zuständige Rentenversicherungsträger komplett

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