Hallo gizmo,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Arbeitsmitteln wird für Personen gewährt, die mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben und diese Arbeitsmittel gesundheitsbedingt am Arbeitsplatz benötigen.
Da Sie sich nach eigenen Angaben momentan nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, wären diese Leistungen zur Zeit nicht zu erbringen.
Ggf. kämen Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Frage. Diese sehr individuelle Leistung der Rentenversicherung wäre mit einem Fachberater für Rehabilitation in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.