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Experten-Antwort

Ost -CDU gegen schnelle Angleichung v.18.1.16

von Konrad Schießl19.01.2016 | 16:48
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16 Antworten

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Habe diese Ausführungen unter Magazin gelesen, inzwischen aber auch das Kontra "Zügig zur Rentenangleichung" vom 19.1.2016. Schade, bei Stellungnahmen sind ohne Betrags- angaben. Schon am 12.11.2010 habe ich das Thema in einer Lokalzeitung aufgegriffen und mich auch schriftlich in" Abgeordneten- watch" an Frau Dr. Lötzsch gewandt. Will versuchen, mit einem Beispiel Zahlen zu liefern; Für 2015 gilt als Du.Verdienst in West 36267 Euro und 29,21 Rentenwert. In Ost gelten 27,05 Euro Rentenwert. Um dies zu verbessern wurde die Höherbe- wertung der Ost-Löhne eingeführt, für 2015 gelten 1,1479 Umrechnungswert Ost( Hoch- wertung) von 31594 auf fiktiv 36267 Jahres- lohn. mit 27,05 Rentenwert für 1 EP. Für den Eckrentner ( 45 Jahre Beiträge) Euro 1217,25 Rente monatlich. In West 29,21 x 45 Jahre 1314,45 Bruttorente. Nach Rentenangleichung entfällt die Hochwer- tung, 29,21 Rentenwert : 36267 x 31594 er- gibt 25,45 Rentenwert x 45 Jahre 1145,25 Rente. Zum Vergleich , in West 1314,45. Durch die Hochwertung 1217,25, trotz Angleichung ( 1314,45-1217,25) geringere Rente, dies ist vielen nicht bewusst. Dies betrifft natürlich nur Rentner die in Ost weniger als 36267 verdienen. Deshalb" Reden ist Silber, schweigen ist Gold" MfG.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

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15 Antworten

Konrad Schießlam 19.01.2016 | 18:09
Teilen Sie meine Ansicht und können Sie mir bestätigen, dass meine Berechnung richtig ist? Hilfe brauche ich hierzu nicht. MfG.
W*lfgangam 19.01.2016 | 20:08
Hallo KS, wenn Sie im Osten dasselbe Entgelt *) erhalten wie im Westen, dann ist der daraus resultierende Rentenanspruch etwas höher. Der Wegfall der Höherwertung würde diesen Vorteil eliminieren - kann ich mir höchstens für die Zukunft vorstellen, Höherwertung fällt weg, neue Zeiten erhalten den aktuellen Rentenwert 'West'. Problem sind nur die schon laufenden Renten ... *) nur, welcher Beschäftigte erzielt schon Westentgelte im Osten? Offenbar doch ein paar, die nun Ihre Ost-Agent ...Abgeordneten mobilisiert haben - also die 'Besserverdienenden - und denen ein wenig Rentenmathematik einmassiert haben ;-) Diese Problematik besteht, seitdem über die Angleichung 'geschwafelt' wird, wissen allerdings nur die Wenigsten. Gruß w.
qwertzam 19.01.2016 | 20:57
Ich meine gelesen zu haben, dass die Angleichung/Höherbewertung der Arbeitsentgelte mit der Anlage 10 zu dem Zeitpunkt enden soll, der dem Tag der Angleich der aktuellen Rentenwerte West/Ost vorausgeht. Beispiel: Es wird entschieden, dass es zum 01.07.2017 nur noch einen aktuellen Rentenwert (=West) geben wird. Alle Entgelte (Ost), die bis 30.06.2017 erzielt werden, bekommen dann noch die Höhebewertung durch die Anlage 10. Im Umkehrschluss heißt das natürlich, ein + bei den aktuellen Rentenbeziehern (die ihren gesamten Versicherungsverlauf mit der Höherbewertung beendet haben) ein - bei all denen, die Arbeitsentgelt im Osten erzielen (und dabei nicht bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erzielen) und erst irgendwann in der Zukunft eine Rente erhalten werden. Ist das dann (wieder) eine Lastenverteilung, bei der eine "Generation" einen Nachteil in Kauf nehmen muss?
W*lfgangam 19.01.2016 | 22:03
Zitat von qwertz anzeigenausblenden
qwertz schrieb

Die Umrechnungswerte sind vielmehr als Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerte zu sehen [...] Und dies ist natürlich ein Witz, deswegen ist dieser Umrechnungswert mehr eine Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerten als ein Faktor für unterschiedliche Löhne, die gibt es überall in Deutschland.

[/quote]

Immer wieder amüsant wie Hobby-Rentenexperten die Auslegung von Gesetzen interpretieren.

Einfach mal den Kommentar zum § 256 a SGB VI lesen bzw. im Bundesgesetzblatt (Rentenüberleitungsgesetz vom 25.07.1991 (BundesGesetzBlatt S. 1606)); das würde etwas Klarheit schaffen.

Die Werte der Anlage 10 zum SGB 6 geben das Verhältnis wieder, in dem die Durchschnittsverdienste aller Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet (Anlage 1 zum SGB 6) zu den Durchschnittsverdiensten aller Versicherten im Beitrittsgebiet stehen. Diese Werte werden unabhängig vom gültigen aktuellen Rentenwert (West/Ost) ermittelt. Allein ein Blick ins Kalenderjahr 1950 lässt die oben aufgeführte (zitierte) Argumentation wie ein Kartenhaus zusammenfallen. -> Entgegen der o.g. Behauptung hat das nichts mit den aktuellen Rentenwerten zu tun, sondern schafft EBEN DOCH einen Ausgleich für die unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West (egal ob positiv oder negativ).

Ob man das als gerecht oder ungerecht oder für gut oder schlecht oder für zeitgemäß oder veraltet empfindet, spielt dabei doch auch keine Rolle.

Und eine Diskussion darüber, ob ein Elektriker in Bremen das gleich verdient wie ein Elektriker in Stuttgart, hilft HIER ebenso wenig weiter.

Gruß w.
Konrad Schießlam 19.01.2016 | 23:34
Bin der Meinung, solche Beiträge wie "Rentenan- gleichung" sind genau so wichtig als der Ersatz für nicht mehr vorhandener Sozialversicherungs Ausweis-16 Einträge. Es geht doch die Diskussion schon wieder los, die Drüben erhalten durch die Angleichung wieder mehr Rente als die im Westen. Unerklärlich wie man hier von Geschwafel spricht, dafür ist das Thema zu ernst. Es muss ja nicht immer die Stellung einer Frage sein, sachliche und rechnerische Dar- stellung von falsch Interpretationen ist ge- nau so wichtig. Zumal, wenn es um Neid Diskussion geht-die aber falsch ist- und der Wiedervereinigung nicht dienlich ist,Aufklärung tut Not. Wie sagte doch unser BP. Horst Köhler in seiner politischen Rede in Ber- lin am 24.3.2009"Die Menschen brauchen mehr Information und Erklärung über das was abläuft. MfG.
W*lfgangam 19.01.2016 | 23:50
...damit sind nicht Sie gemeint, sondern sowohl die tendenziösen Medienberichte, wie auch die 'geschwafelten' Statements unserer Volksvertreter – aber, als anerkannter Rentenexperte haben Sie das doch längst schon seit min. 2 Jahrzehnten durchschaut (Wegfall Höherbewertung und 'Komplikationen') ...andernfalls wäre ich doch ziemlich sehr enttäuscht/Sie Schwafeln doch wohl nicht nur/kein Blick fürs 'Eingemachte' ;-) Gruß w.
W*lfgangam 20.01.2016 | 00:08
PS: Menschen in dieser Position sagen rein gar nichts aus eigenem Gewissen - sie werden für die jeweilige Situation gebrieft ...und hoffentlich ist die PR-Abteilung dann gut genug, wenigstens Kaugummi-Phrasen ohne Fettnäpfchen vorzubereiten. So mancher Experten/in-Beitrag hat auch einen 'dehnbaren' Inhalt/will mich nicht online überanstrengen/festlegen/meiner DRV nicht wehtun ...beinahe hätte ich es laut gedacht ;-) Gruß w.
Philipp G.am 20.01.2016 | 17:27
Ost-CDU da kann man auch gleich Merkel sagen.
Konrad Schießlam 20.01.2016 | 17:40
Was hat dies mit den Hinweis, die Angleichung fällt für viele DDrler fianziell geringer aus, als es den Anschein hat und von vielen Westdeutschen falsch ausgelegt wird, zu tun? MfG.
W*lfgangam 20.01.2016 | 22:36
...würden Sie Ihre Frage noch mal im Kontext stellen (sprich: zitieren/worauf Sie sich beziehen/wer hat geantwortet/fremde Quelle) - so 150 Beiträge später kommt da kein Zusammenhang mehr auf, was Sie konkret nachfragen. Sie mögen Ihre Frage noch im Kopf oder auf dem Spickzettel haben – das Forum/Beiträge/Antworten hat sich in 24 Std. aber weiterentwickelt. Gruß w.
Schlumiam 21.01.2016 | 14:44
2 Berechnungsfehler würden hier mir auffalllen. Zum einen ist dies das Sie in der Rentenformel * 45 Jahre angeben dies ist falsch, hier kommt anstelle Jahre EP. Desweiteren führt dies dazu das Sie verkennen, das diese EP Ost dann schon hoch gerechnet sind. Bedeutet z. B West 45 EP *29,21 = 1314,45 Euro Der Versicherte Ost hat die gleichen Entgelte verdient wie West und nehmen wir mal an alle Ost Jahre würden mit dem Umrechnungswert 1,1479 umgerechnet ( was ja Jahr für Jahr ein anderer Umrechnungswert ist). Dann hätte er nicht 45 EP wie der Kollege West sondern 45 Ep * 1,1479 = 51,6555 Diese Punkte * 27,05 = 1397,28 Euro. Wohlgemerkt bei gleichen Verdienst der beiden. Anders könnte man es ja auch nicht vergleichen. Wenn es tatsächlich danach ginge durch diesen Umrechnungswert nur die Lohnunterschiede zwischen OST und WEST Lohn auszugleichen müssten diese Werte auch nach Rentenangleichung weiterhin gelten. Ansonsten wenn sie bei Rentenangleichung wegfielen, wäre es wie überall, dass eine bestimmte Tätigkeit in Hamburg nicht genauso bezahlt wird wie in Leipzig oder Stuttgart und somit der mehr verdient mehr Beiträge zahlt aber auch mehr Rente bekommt. Die Umrechnungswerte sind vielmehr als Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerte zu sehen, und wenn man diese vergleicht, dann müsste man den akt. RW West durch den akt. RW Ost teilen und sie erhalten ein Faktor von 1,0799, der Umrechnungswert ist aber 1,1479 dies bedeutet tatsächlich für die Lohnunterschied übrig blieben 0,068. Und dies ist natürlich ein Witz, deswegen ist dieser Umrechnungswert mehr eine Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerten als ein Faktor für unterschiedliche Löhne, die gibt es überall in Deutschland.
qwertzam 21.01.2016 | 15:29
Zitat von Schlumi anzeigenausblenden
Die Umrechnungswerte sind vielmehr als Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerte zu sehen [...] Und dies ist natürlich ein Witz, deswegen ist dieser Umrechnungswert mehr eine Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerten als ein Faktor für unterschiedliche Löhne, die gibt es überall in Deutschland.
Immer wieder amüsant wie Hobby-Rentenexperten die Auslegung von Gesetzen interpretieren. Einfach mal den Kommentar zum § 256 a SGB VI lesen bzw. im Bundesgesetzblatt (Rentenüberleitungsgesetz vom 25.07.1991 (BundesGesetzBlatt S. 1606)); das würde etwas Klarheit schaffen. Die Werte der Anlage 10 zum SGB 6 geben das Verhältnis wieder, in dem die Durchschnittsverdienste aller Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet (Anlage 1 zum SGB 6) zu den Durchschnittsverdiensten aller Versicherten im Beitrittsgebiet stehen. Diese Werte werden unabhängig vom gültigen aktuellen Rentenwert (West/Ost) ermittelt. Allein ein Blick ins Kalenderjahr 1950 lässt die oben aufgeführte (zitierte) Argumentation wie ein Kartenhaus zusammenfallen. -> Entgegen der o.g. Behauptung hat das nichts mit den aktuellen Rentenwerten zu tun, sondern schafft EBEN DOCH einen Ausgleich für die unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West (egal ob positiv oder negativ). Ob man das als gerecht oder ungerecht oder für gut oder schlecht oder für zeitgemäß oder veraltet empfindet, spielt dabei doch auch keine Rolle. Und eine Diskussion darüber, ob ein Elektriker in Bremen das gleich verdient wie ein Elektriker in Stuttgart, hilft HIER ebenso wenig weiter.
Schlumiam 21.01.2016 | 17:42
Entgegen der o.g. Behauptung hat das nichts mit den aktuellen Rentenwerten zu tun, sondern schafft EBEN DOCH einen Ausgleich für die unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West (egal ob positiv oder negativ).
In Gesetzen stehen so manche Gründe die mit der Realität nichts zu tun haben. Ich bin jedenfalls gespannt, wenn dies wirklich nich lediglich ein Ersatzinstrument für die unterschiedlichen Rentenwerte ist, dürfte die Angleichung auch dann nicht wegfallen, wenn irgendwann nur noch ein einheitlicher Rentenwert existiert. Ich prophezeihe, dass dann auf wundersame Weise die Umrechnungswerte nicht mehr benötigt werden, da auf einmal ein gleiches Lohnniveau innerhalb Deutschlands herrscht. So wird es bestimmt verkauft. Man sollte Kommentare zu Gesetzen gerne lesen aber die Gründe nicht einfach so für bare Münze nehmen. Als Beispiel sei aus einem anderen Bereich der Zusatzbeitrag der Krankenkassen genannt. Eingeführt um zusätzliche Kosten für Zahnbehandlung zu decken, lt. Gesetzeskommentar, hat er sich mittlerweile als Wettbewerbsmerkmal entwickelt um den feinen Arbeitgebern keine höheren Beiträge zuzumuten oder die Ökoversteuerung beim Benzin. Als Grund genannt und in Haushaltslöchern verbrannt.
W*lfgangam 21.01.2016 | 23:10
Nachtrag: Harte (?) Fakten lesen Sie hier nach, zumindest von den Werten/Zahlen plausibel ...moralisch natürlich nicht ;-) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
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