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Die Umrechnungswerte sind vielmehr als Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerte zu sehen [...] Und dies ist natürlich ein Witz, deswegen ist dieser Umrechnungswert mehr eine Kompensation der unterschiedlichen Rentenwerten als ein Faktor für unterschiedliche Löhne, die gibt es überall in Deutschland.Immer wieder amüsant wie Hobby-Rentenexperten die Auslegung von Gesetzen interpretieren. Einfach mal den Kommentar zum § 256 a SGB VI lesen bzw. im Bundesgesetzblatt (Rentenüberleitungsgesetz vom 25.07.1991 (BundesGesetzBlatt S. 1606)); das würde etwas Klarheit schaffen. Die Werte der Anlage 10 zum SGB 6 geben das Verhältnis wieder, in dem die Durchschnittsverdienste aller Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet (Anlage 1 zum SGB 6) zu den Durchschnittsverdiensten aller Versicherten im Beitrittsgebiet stehen. Diese Werte werden unabhängig vom gültigen aktuellen Rentenwert (West/Ost) ermittelt. Allein ein Blick ins Kalenderjahr 1950 lässt die oben aufgeführte (zitierte) Argumentation wie ein Kartenhaus zusammenfallen. -> Entgegen der o.g. Behauptung hat das nichts mit den aktuellen Rentenwerten zu tun, sondern schafft EBEN DOCH einen Ausgleich für die unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West (egal ob positiv oder negativ). Ob man das als gerecht oder ungerecht oder für gut oder schlecht oder für zeitgemäß oder veraltet empfindet, spielt dabei doch auch keine Rolle. Und eine Diskussion darüber, ob ein Elektriker in Bremen das gleich verdient wie ein Elektriker in Stuttgart, hilft HIER ebenso wenig weiter.
Entgegen der o.g. Behauptung hat das nichts mit den aktuellen Rentenwerten zu tun, sondern schafft EBEN DOCH einen Ausgleich für die unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West (egal ob positiv oder negativ).In Gesetzen stehen so manche Gründe die mit der Realität nichts zu tun haben. Ich bin jedenfalls gespannt, wenn dies wirklich nich lediglich ein Ersatzinstrument für die unterschiedlichen Rentenwerte ist, dürfte die Angleichung auch dann nicht wegfallen, wenn irgendwann nur noch ein einheitlicher Rentenwert existiert. Ich prophezeihe, dass dann auf wundersame Weise die Umrechnungswerte nicht mehr benötigt werden, da auf einmal ein gleiches Lohnniveau innerhalb Deutschlands herrscht. So wird es bestimmt verkauft. Man sollte Kommentare zu Gesetzen gerne lesen aber die Gründe nicht einfach so für bare Münze nehmen. Als Beispiel sei aus einem anderen Bereich der Zusatzbeitrag der Krankenkassen genannt. Eingeführt um zusätzliche Kosten für Zahnbehandlung zu decken, lt. Gesetzeskommentar, hat er sich mittlerweile als Wettbewerbsmerkmal entwickelt um den feinen Arbeitgebern keine höheren Beiträge zuzumuten oder die Ökoversteuerung beim Benzin. Als Grund genannt und in Haushaltslöchern verbrannt.
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