Habe diese Ausführungen unter Magazin gelesen,
inzwischen aber auch das Kontra "Zügig zur
Rentenangleichung" vom 19.1.2016.
Schade, bei Stellungnahmen sind ohne Betrags-
angaben. Schon am 12.11.2010 habe ich das
Thema in einer Lokalzeitung aufgegriffen
und mich auch schriftlich in" Abgeordneten-
watch" an Frau Dr. Lötzsch gewandt.
Will versuchen, mit einem Beispiel Zahlen zu
liefern;
Für 2015 gilt als Du.Verdienst in West 36267
Euro und 29,21 Rentenwert. In Ost gelten
27,05 Euro Rentenwert.
Um dies zu verbessern wurde die Höherbe-
wertung der Ost-Löhne eingeführt, für 2015
gelten 1,1479 Umrechnungswert Ost( Hoch-
wertung) von 31594 auf fiktiv 36267 Jahres-
lohn. mit 27,05 Rentenwert für 1 EP.
Für den Eckrentner ( 45 Jahre Beiträge) Euro
1217,25 Rente monatlich. In West 29,21 x 45
Jahre 1314,45 Bruttorente.
Nach Rentenangleichung entfällt die Hochwer-
tung, 29,21 Rentenwert : 36267 x 31594 er-
gibt 25,45 Rentenwert x 45 Jahre 1145,25
Rente.
Zum Vergleich , in West 1314,45.
Durch die Hochwertung 1217,25, trotz Angleichung ( 1314,45-1217,25) geringere
Rente, dies ist vielen nicht bewusst.
Dies betrifft natürlich nur Rentner die in Ost
weniger als 36267 verdienen.
Deshalb" Reden ist Silber, schweigen ist Gold"
MfG.