In welcher Form wird die beschlossene Angleichung der Ostrenten an die Westrenten ab 1.7.2018 erfolgen? Wieder durch eine höhere Ostrentenanpassung oder wie?
Moin, Christian.
Der Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes sieht folgende Angleichungstechnik vor:
Schritt 1 im Juli 2018: Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt auf 95,8 Prozent des Westwertes
Schritte 2 bis 7 (Juli 2019 bis 2024): Der aktuelle Rentenwert (Ost) nähert sich dem Westwert um jeweils 0,7 Prozentpunkte.
Im Jahre 2024 entspricht der Rentenwert (Ost) dann dem Rentenwert (West).
Der immer wieder liebenswürdig hier diskutierte Hochrechnungsfaktor sinkt ab dem 01.01.2019 entsprechend und entfällt ab 01.01.2025 endgültig.
Gruß, Oldenburger
(Bitte keine weiteren Diskussionen über mögliche Ungerechtigkeiten...)
Moin, Christian.
Der Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes sieht folgende Angleichungstechnik vor:
Schritt 1 im Juli 2018: Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt auf 95,8 Prozent des Westwertes
Schritte 2 bis 7 (Juli 2019 bis 2024): Der aktuelle Rentenwert (Ost) nähert sich dem Westwert um jeweils 0,7 Prozentpunkte.
Im Jahre 2024 entspricht der Rentenwert (Ost) dann dem Rentenwert (West).
Der immer wieder liebenswürdig hier diskutierte Hochrechnungsfaktor sinkt ab dem 01.01.2019 entsprechend und entfällt ab 01.01.2025 endgültig.
Gruß, Oldenburger
(Bitte keine weiteren Diskussionen über mögliche Ungerechtigkeiten...)
Das würde dann bedeuten, falls ich das richtig sehe, daß nur Neurentner im Rahmen von Neurentenherauslagen von dieser Höherbewertung profitieren. Die Bestandsrentner gehen dann leer aus. Richtig?
In welcher Form wird die beschlossene Angleichung der Ostrenten an die Westrenten ab 1.7.2018 erfolgen? Wieder durch eine höhere Ostrentenanpassung oder wie?
Oder wie?
Lerne bitte dich zu artikulieren wie ein zivilisierter Mensch.
Hallo Christian K.,
die vollständige Angleichung der Rentenwerte soll in sieben Schritten erfolgen, die mit der jährlichen Rentenanpassung verbunden werden.
Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils um 0,7 Prozentpunkte zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024, bis 100 Prozent des Westwerts erreicht sind.
Auch das Abschmelzen des Hochwertungsfaktors und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und der Bezugsgröße (Ost) sollen ebenfalls in sieben Schritten erfolgen. Diese Anpassungen treten dabei immer nachlaufend im Zuge der allgemeinen Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft.
Nachdem die Angleichung der Rentenwerte zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein wird, werden ab dem 1. Januar 2025 dann auch einheitliche Werte für die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte entfällt ab dem 1. Januar 2025 vollständig.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten.
Falsch. Da der aktuelle Rentenwert Zug um Zug angepasst wird, gilt das natürlich auch für Bestandsrentner. Der aktuelle Rentenwert ist zentraler Bestandteil für laufenden Renten, daher führt die Erhöhung jeweils zum 01.07. zur Anpassung /Erhöhung /Angleichung der 'Ost-Renten'.
Gruß
w.
Hallo Christian K.,
die vollständige Angleichung der Rentenwerte soll in sieben Schritten erfolgen, die mit der jährlichen Rentenanpassung verbunden werden.
Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils um 0,7 Prozentpunkte zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024, bis 100 Prozent des Westwerts erreicht sind.
Auch das Abschmelzen des Hochwertungsfaktors und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und der Bezugsgröße (Ost) sollen ebenfalls in sieben Schritten erfolgen. Diese Anpassungen treten dabei immer nachlaufend im Zuge der allgemeinen Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft.
Nachdem die Angleichung der Rentenwerte zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein wird, werden ab dem 1. Januar 2025 dann auch einheitliche Werte für die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte entfällt ab dem 1. Januar 2025 vollständig.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten.
Das glauben Sie doch selbst nicht!
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
Und das traut sich keine Regierung, diese Politiker haben doch viel zu viel Angst vor dem Volkszorn der Ostdeutschen!
Letztendlich wird es darauf hinaus laufen, daß die Renten der Ostdeutschen durch die Anhebung des Rentenpunktes weiter steigen, noch weiter als bisher über die Renten der Westdeutschen hinaus.
Ein Abschmelzen der Hochwertung wird, wenn überhaupt, nur theoretisch erfolgen.
Das alles läuft dann unter dem Decknamen " BESTANDSCHUTZ".-
Hallo Christian K.,
die vollständige Angleichung der Rentenwerte soll in sieben Schritten erfolgen, die mit der jährlichen Rentenanpassung verbunden werden.
Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils um 0,7 Prozentpunkte zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024, bis 100 Prozent des Westwerts erreicht sind.
Auch das Abschmelzen des Hochwertungsfaktors und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und der Bezugsgröße (Ost) sollen ebenfalls in sieben Schritten erfolgen. Diese Anpassungen treten dabei immer nachlaufend im Zuge der allgemeinen Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft.
Nachdem die Angleichung der Rentenwerte zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein wird, werden ab dem 1. Januar 2025 dann auch einheitliche Werte für die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte entfällt ab dem 1. Januar 2025 vollständig.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten.
Das glauben Sie doch selbst nicht!
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
Und das traut sich keine Regierung, diese Politiker haben doch viel zu viel Angst vor dem Volkszorn der Ostdeutschen!
Letztendlich wird es darauf hinaus laufen, daß die Renten der Ostdeutschen durch die Anhebung des Rentenpunktes weiter steigen, noch weiter als bisher über die Renten der Westdeutschen hinaus.
Ein Abschmelzen der Hochwertung wird, wenn überhaupt, nur theoretisch erfolgen.
Das alles läuft dann unter dem Decknamen " BESTANDSCHUTZ".-
Dann läßt Du es halt bleiben, das Glauben.
Was "glaubst" Du denn wen es interessiert.
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
= Unsinn
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
= Unsinn
Aha, der super-schlaue Oldenburger, der alles weiß, versteht und vorhersehen kann !
Aber leider eigentlich doch nichts versteht -- oder sogar nichts verstehen will ???
Wer weiß! Fragen über Fragen --- und keine Antworten.
Bleiben Sie weiter so helle, allwissend, umfassend informiert und vor allem einseitig orientiert.
Oder vielleicht auch nur politisch geschult und ausgebildet ??
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
= Unsinn
Aha, der super-schlaue Oldenburger, der alles weiß, versteht und vorhersehen kann !
Aber leider eigentlich doch nichts versteht -- oder sogar nichts verstehen will ???
Wer weiß! Fragen über Fragen --- und keine Antworten.
Bleiben Sie weiter so helle, allwissend, umfassend informiert und vor allem einseitig orientiert.
Oder vielleicht auch nur politisch geschult und ausgebildet ??
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
= Unsinn
Aha, der super-schlaue Oldenburger, der alles weiß, versteht und vorhersehen kann !
Aber leider eigentlich doch nichts versteht -- oder sogar nichts verstehen will ???
Wer weiß! Fragen über Fragen --- und keine Antworten.
Bleiben Sie weiter so helle, allwissend, umfassend informiert und vor allem einseitig orientiert.
Oder vielleicht auch nur politisch geschult und ausgebildet ??
Auweia, glaubst Du auch an Chemtrails?
Das würde faktisch entweder eine jeweilige Rentenkürzung oder zumindest eine Nicht-Erhöhung in diesen Jahren bedeuten.
= Unsinn
Aha, der super-schlaue Oldenburger, der alles weiß, versteht und vorhersehen kann !
Aber leider eigentlich doch nichts versteht -- oder sogar nichts verstehen will ???
Wer weiß! Fragen über Fragen --- und keine Antworten.
Bleiben Sie weiter so helle, allwissend, umfassend informiert und vor allem einseitig orientiert.
Oder vielleicht auch nur politisch geschult und ausgebildet ??
Danke, ich fühle mich jetzt sogar wirklich geehrt.
Gruß, Oldenburger
Gruß
w.