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Ost-West-Rente

von LuziDuzi06.11.2007 | 13:20
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, mein Opa bekommt seine Rente seit 1988. Als er berentet wurde, war noch DDR. 1991 wurde die Ostrente als Westrente umgewidmet nach der Vorschrift §307a. Wir haben Zweifel, dass die damalige DDR-Berechnung alle Zeiten enthalten hat. Hat man heute überhaupt noch eine Möglichkeit, diese Berechnung ändern zu lassen (und damit auch die Berechnung nach Westrecht ?).

15 Antworten

Karl-Heinricham 06.11.2007 | 13:35
Nein, da die Rentenberechnung zu DDR-Zeiten eine andere war als heute. Heute werden aus den Entgelten jahrweise die Entgeltpunkte. Bei den DDR-Renten waren im Wesentlichen die letzten 20 Jahre entscheidend. Entgelte wurden da nicht gespeichert. Ich denke, Sie werden von Ihrem Opa daher auch keinen Versicherungsverlauf haben. Außer den grünen/gelben SV-Ausweisen. Eine Überprüfung auf Vollständigkeit der Versicherungszeiten halte ich daher für wenig erfolgversprechend, da es auf diese nicht in dem Maße ankommt wie bei den heutigen Renten.
LuziDuziam 06.11.2007 | 14:04
...wollte diesen Beitrag ergänzen - hoffentlich klappt es jetzt: Der Nachbar von meinem Opa hatte uns seinen Rentenbescheid von 1995 gezeigt. Damals konnte er alle Unterlagen über sein Berufsleben einreichen und anschließend wurde die DDR-Rente nach Westrecht (§307 B SGB VI) neu berechnet. Jetzt weiss ich aber nicht, ob das für die Ost-Rente von meinem Opa auch geht. Ost-Rente ist ja nicht gleich Ost-Rente.
Karl-Heinricham 06.11.2007 | 14:21
Dann warte ich auch gespannt auf die Antwort der Experten.
Rentenüberprüferam 06.11.2007 | 14:32
User LuziDuzi, andere Pragraphen, andere Regelungen. Bestandsrenten wurden, mit Ausnahme von 307b 1991 pauschaliert umgerechnet und die ermittelten Etgeltpunkte (EP) der Rentenzahlung ab Januar 1992 zugrunde gelegt , mit all den Nebenbedingen hinsichtlich Auffüllbeträgen etc. Ein Rechtsanspruch auf Neuberechnung nach SGB VI besteht grundsätzlich nicht. Schließt aber nicht aus, das bei fehlerhafter Ermittlung der Jahre und der zugrunde gelegten Verdienste, ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X möglich ist. Sollte dem stattgegeben werden, verbleibt es bei der pauschierten Berechnung, eben dann mit mehr Jahren oder anderen Verdiensten. Anders bei Personen mit Ansprüchen aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungsaystem der ehemaligen DDR, wofür 307b galt. Da hatte der Gesetzgeber von Anbeginn an die Neuberechnung nach SGB VI festgelegt, weil nicht gewollt war, dass überhöhte oder ungerechtfertigte Leistungen wegen Systemnähe gezahlt wurden. Es war aber den ausführenden Organen und Behörden nicht möglich, dies für alle Betroffenen Bestandsrenter mit Wirkung vom 01.0.1992 zu realisieren, da dafür die benötigten Angaben in den Erfassungsstellen der Sozialversicherung der DDR nicht vorlagen und weitere Verdienste zu berücksichtigen waren, die evtl. zur Minderung führten. Der früheste Beginn der Neuberechnung war ab 1994 vorgesehen, in Abhängigkeit vom Alter der Personen, es gab aber schon 1993 Neuberechnungen. Wenn Sie wissen wollen, ob die pauschalierte Berechnung korrekt ist, biete ich Ihnen meine kostenlose Hilfe an. Kenne mich in der Materie aus.
LuziDuziam 06.11.2007 | 15:09
verstehe - bis auf den Satz: >> Sollte dem stattgegeben werden, verbleibt es bei der pauschierten Berechnung, eben dann mit mehr Jahren oder anderen Verdiensten.
LuziDuziam 06.11.2007 | 15:17
sorry - -da oben fehlt was... Was hätte man dann von einer Überprüfung, wenn die Rente - obwohl dem Einwand stattgegeben wird - nicht höher wird ?
Rentenüberprüferam 06.11.2007 | 17:24
Meine Aussage: "verbleibt es bei der pauschalierten Berechnung,..." ist in dem Sinne zu verstehen, dass, wenn man beispielsweise ein bisher fehlendes Versicherungsjahr jetzt berücksichtigt bekommt, die Art der Berechnung wieder als "paulierte Umwertung" vornimmt, sich aber daraus mehr (EP) ergeben, weil der ermittelte Faktor aus den 20 einbezogenen Jahren, jetzt mit einer höheren Anzahl Jahre multipliziert wird.
Jens L.am 07.11.2007 | 06:52
Finde Ihre Eigenwerbung sehr bedenklich.....
Rentenüberprüferam 07.11.2007 | 10:49
Bezieht sich Ihre "Bedenklichkeit" auf den verwendeten Nicknamen? Es gibt ja User, die verwenden den Nicknamen "Bundespräsident" oder "Bundesarbeitsminister", da habe auch ich Bedenken hinsichtlich des zulässigen legalen Gebrauchs. Tatsache ist, ich übe ein Gewerbe als Dienstleister aus, dass sich ausschließlich mit der Rentenüberprüfung befaßt, wofür ich mir vorher die Stellungnahme des Amtsgerichtspräsidenten eingeholt habe und die Art meiner Tätigkeit darin nicht als erlaubsnispflichtig ansieht. Beziehen sich die geäußerten Bedenken jedoch auf den gelegentlich vorgenommen Verweis auf meine Homepage, denke ich, das es insoweit legitim ist, weil man ja auch auf Seiten von "Rentenberatern oder Anwälten" verweist.
Leseram 07.11.2007 | 19:47
Ich finde, die Nennung der eigenen, für kommerzielle Berstungstätigkeit genutzten Website grenzt doch etwas an Werbung.
Rentenüberprüferam 07.11.2007 | 20:43
werde den Sachverhalt beachten und auf Google verweisen.
Leseram 07.11.2007 | 21:18
Sorgt Ärger vor Tipp: Sie können mit einem Nicknamen (den Alten und Aufnahme desen in die Website) erreichen, dass Suchmaschinen dies finden!
Rentenüberprüferam 07.11.2007 | 21:34
danke für Hinweis, versuche ich noch mal mit anderem Namen. Bin aber bei Google schon an 2. Stelle auf Seite 1 plaziert Google Suche "Rente - Überprüfung"
Leseram 07.11.2007 | 22:19
Habb´s mir angeschaut Ist eine ordentliche Seite, meinen Respekt!
Rentenüberprüferam 07.11.2007 | 22:36
Bin ich auch ein bisschen Stolz darauf, weil ich alles ohne fremde Hilfe geschafft habe, die Webseitengestaltung eben so, wie die Entwicklung meines Rentenberechnungsprogramms. Vielleicht sollten wir für weitere Konversationen unsere Mailadressen benutzen, meine kennen Sie ja
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