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Pädagogikstudium DDR

von Kanter28.12.2009 | 10:14
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Weiß jemand, ob man als Lehrerstudent in den oberen Semestern zu DDR-Zeiten, als man schon im Praktikum unterrichtete, rv- pflichtige Bezüge erhielt? Im SV Buch steht 1964/1965 in den letzten Studienjahren ca. 2.000 Mark, die aber bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt wurden. Lohn ein Überprüfungsantrag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Kanter",

Studenten waren während ihres Studiums in der DDR in der sogenannten pauschalen Studentenversicherung versichert. Eine Anrechnung dieser Studienzeiten als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für Praktika, die während der Studienzeit absolviert wurden.

In Ihrem Fall sind aufgrund der Berufszweiges Bildungswesen/Pädagogik aber eventuell Besonderheiten zu beachten. Pädagogen waren in der DDR in die Zusatzversorgungssysteme Nr. 4 und 18 (Anlage 1 zum Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets, kurz AAÜG genannt) einbezogen.

Sofern Sie also später auch als Lehrer gearbeitet haben, müssten Sie ebenfalls in dieses Zusatzversorgungssystem einbezogen gewesen sein. Entscheidungen über die rentenrechtlich relevante Berücksichtigung von Zeiten kann hier nur der Versorgungsträger treffen bzw. überprüfen. Wenn meine Annahme stimmt, würde ich Ihnen empfehlen, eine entsprechende Anfrage oder einen Überprüfungsantrag an den zuständigen Versorgungsträger, die

Deutsche Rentenversicherung Bund

Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme

Hirschberger Straße 4

10317 Berlin

zu richten.

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