Hallo "Kanter",
Studenten waren während ihres Studiums in der DDR in der sogenannten pauschalen Studentenversicherung versichert. Eine Anrechnung dieser Studienzeiten als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für Praktika, die während der Studienzeit absolviert wurden.
In Ihrem Fall sind aufgrund der Berufszweiges Bildungswesen/Pädagogik aber eventuell Besonderheiten zu beachten. Pädagogen waren in der DDR in die Zusatzversorgungssysteme Nr. 4 und 18 (Anlage 1 zum Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets, kurz AAÜG genannt) einbezogen.
Sofern Sie also später auch als Lehrer gearbeitet haben, müssten Sie ebenfalls in dieses Zusatzversorgungssystem einbezogen gewesen sein. Entscheidungen über die rentenrechtlich relevante Berücksichtigung von Zeiten kann hier nur der Versorgungsträger treffen bzw. überprüfen. Wenn meine Annahme stimmt, würde ich Ihnen empfehlen, eine entsprechende Anfrage oder einen Überprüfungsantrag an den zuständigen Versorgungsträger, die
Deutsche Rentenversicherung Bund
Versorgungsträger für Zusatzversorgungssysteme
Hirschberger Straße 4
10317 Berlin
zu richten.