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Paragraf 145SGB III

von Buttala18.10.2013 | 18:06
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an alle im Forum benötige schon wieder Eure Hilfe , habe jetzt endlich meinen Reha Termin , muss am 31.10 . in der Reha Klinik sein , am Montag muss ich zum Arbeitsamt weil ich am 25.01.2014 ausgesteuert werde , bin immer noch ungekündigt , 1. muss ich mich ganz normal arbeitslos melden ? ( war noch nie dort ) auch wenn ich noch weiter krank sei werde, 2. was ist , wenn ich aus der Reha entlassen werde ,und im Endbericht steht, das ich noch vollschichtig ganz leicht sitzende Tätigkeiten über 6 Stunden verrichten kann , meine Fachärztin mich aber weiter krank schreibt , muss ich dann ALG 1 nach Paragraf 145 SGB III beantragen ?? 3. tritt dann die Nahtlosregelung ein ? 4. tritt die Nahtlosregelung auch dann ein , wenn ich nach der Reha die Altersrente für Schwerbehinderte beantrage , solange bis die Rente bewilligt ist ? ( 50GDB ) hoffe auf schnelle Antwort , danke , Gruß Buttala

6 Antworten

nineam 18.10.2013 | 18:28
Hallo, bin jetzt schon seit 2012 krankgeschrieben da ich an Krebs erkrankt bin. Nach meiner Reha habe ich EMR gestellt, das war Anfang Juli. Reha Entlassung mit AU und 3bis unter 6h leichte Tätigkeit entlassen.(70%GdB) Nun meine Frage . Im Dezember läuft mein Krankengeld aus, wie geht es dann für mich finanziell weiter, wenn bis dahin noch keine Entscheidung von der DRV kommt. Kommt für mich § 145SGB 3 in Frage oder welche anderen Möglichkeiten gibt es für mich. Zitieren 11.10.2013 - 09:34 von Experte/in Experten-Antwort RE: EMR Bei fortbestehender AU und Erschöfpung des Krankengeldes (Höchstdauer erreicht) ist Ihr nächster Ansprechpartner die Arbeitsagentur (von Ihnen bereits erwähntes Anschlussarbeitslosengeld § 145 SGB III). Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig wann Sie dort welche Anträge stellen und welche Unterlagen vorliegen müssen. Auf die Dauer des Erwerbsminderungsverfahren können Sie leider keinen Einfluss nehmen.
Buttalaam 19.10.2013 | 09:52
guten Morgen , danke Leser , aber so einfach ist das nicht , Alter 61 ist da ,aber die KK hat mich nach Paragraf 51 SGB V in Reha quasi gezwungen , die Entscheidung trifft doch dann nur die KK , oder sehe ich das falsch ? kann nachts schon nicht mehr schlafen weil ich Angst habe nach Aussteuerung ohne Geld zu sein . Ich weiß einfach nicht was ich auf dem Arbeitsamt sagen muss , einfach Angst wie es weitergeht.
nineam 19.10.2013 | 10:05
Wie schon mal von mir geschrieben, hier muss man sich auf dem AA anmelden(Paragraf 145SGB III) hat doch bei mir der Experte schon beantwortet und genau so wird es auch bei Ihnen sein.
Leseram 19.10.2013 | 09:01
Hallo, wenn sie nach dem GdB und Ihrem Alter einen Anspruch auf Schwerbehindertenrente haben, dann weiß ich nicht wo das Problem ist. Sie sind doch auf die EMR dann überhaupt nicht angewiesen. Selbst wenn diese abgelehnt werden würde. Machen Sie die Reha, informieren Sie frühzeitig die AFA - ca. 2 Monate vor der Aussteuerung. Den Stress eine EMR Beantragung würde ich dann schon aus gesundheitlichen Gründen einfach auslassen - das dauert meistens bis zur Entscheidung. Das ist natürlich nur ein Tipp.
KSCam 19.10.2013 | 09:58
Auch ich kann das Gedöhns nicht nachvollziehen, wenn Sie (wie Sie schreiben) die AR für Schwerbehinderte bekommen können. Warum tun Sie das nicht einfach - beispielsweise zum 01.01., wenn das KG im Januar ausläuft? Warum tun Sie sich und der DRV den Aufwand an Ihre Erwerbsminderung prüfen zu müssen? Warum setzen Sie sich dem Stress aus sich arbeitslos melden zu wollen und mit den Agenten zu diskutieren, was Sie arbeiten können und nicht? Wenn es wirklich nur um finanztaktische Spielchen geht, machen Sie eh das, was Sie wollen...
Leseram 19.10.2013 | 11:10
Zitat von Buttala anzeigenausblenden
Bitte, doch so einfach ist das. Sie machen die Reha, wird Ihnen sicherlich auch gut tun. Bevor Sie die Reha antreten, beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Büro der DRV die Schwerbehindertenrente zum 01.02.2014 und melden sich sicherhaltshalber noch nach der Reha bei der AFA. Der Antrag auf Schwerbehindertenrente dürfte um ein vielfaches schneller gehen, als ein Antrag auf EM-Rente und davon abgesehen meist auch höher ausfallen.
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