Hallo Referat Janders,
grundsätzlich ist das richtig.
Die Höhe der jeweiligen Rentenanpassung richtet sich nach der Entwicklung der Nettolöhne.
Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenempfängern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.