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Experten-Antwort

Paragraphen 68 und 158 SGB VI

von Referat Janders30.09.2016 | 11:43
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4 Antworten

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Eine eher theoretische Frage, aber ich will gerne das Prinzip verstehen: Wenn jetzt im Niedrigzinsumfeld alle ihr Geld in die gesetzliche Rentenversicherung drücken wollen.(Nichtpflichtige durch freiwillige Beiträge, die rentennahen Jahrgänge über Paragraph 187a SGB VI) Dann wäre vorläufig mehr Geld im System ohne dass sofort eine Auszahlung erfolgen müsste. Dann müsste doch der Beitragssatz sinken (Paragraph 158 SGB VI) mit der Folge, dass dann die nächste Rentenanpassung höher ausfallen würde (Paragraph 68 SGB VI). Liege ich da richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Referat Janders,

grundsätzlich ist das richtig.

Die Höhe der jeweiligen Rentenanpassung richtet sich nach der Entwicklung der Nettolöhne.

Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenempfängern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.

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3 Antworten

****am 30.09.2016 | 12:42
Hallo Referat Janders, in der Theorie ja, -wenn diese Einzahlungen permanent über mehrere Jahre in nennenswerter Höhe (zig Millionen) erfolgen würden - und in den nachfolgenden Kalenderjahren die Ausgaben nicht sofort steigen würden - die Entwicklung der Bruttolöhne und gehälter weiter positiv wäre - und dann noch die Höchstnachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsrenten überschritten würde wäre das möglich. Grau, Grau ist alle Theorie.
senf-dazuam 30.09.2016 | 12:56
Wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, hat der Gesetzgeber auch hier einen gewissen Spielraum. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist Seit Ende 2012 über den 1,5 Monatsausgaben, und der Beitragssatz wurde nicht wirklich so gesenkt, dass der Korridor wieder erreicht wird (über den Soinn gerade dieses Korridors kann an anderer Stelle gestritten werden). Zitat: "(2) Der Beitragssatz ist so neu festzusetzen, dass ... *voraussichtlich* entsprechen. ..." Es kann also durchaus dazu kommen, dass auch in einem solchen Fall, dass Aber-Millionen über den § 187a in die Kassen der DRV fluten, nicht der Beitragssatz abgesekt wird. Im Gegensatz dazu könnte man auch den § 158 ändern. Was also passiert, steht a) im Gesetzbuch und b) im Spickzettel der Parlamentarier ... Schönes Wochenende!
W*lfgangam 30.09.2016 | 18:58
Hallo Referat Janders, grundsätzlich haben Sie Recht. Sie erinnern sich aber auch noch an das 'Rentenpaket 2014' (Mütterrente, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren auf 63+ vorgezogen) und alles aus der übervollen Rentenkasse finanziert. Die zu hohe Nachhaltigkeitsrücklage wurde eben nicht zwingend in Beitragssatzsenkung umgewandelt - Gesetzgeber/Politik eben. Volles Buffet halt, danke liebe Wähler, greift zu (und behaltet 'uns' in guter Erinnerung bei der nächsten Wahl) ...wie es halt passt ;-) Und die 'Warnzeichen' stehen jetzt schon auf rot (damit meine ich sicher keine Partei!) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
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