Hallo Volkmar,
bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 wird die Rente ab 01.07.2014 pauschal um einen Entgeltpunkt für die sogenannte Mütterrente erhöht. Dies erfolgt unabhängig davon, dass es sich in Ihrem Fall um eine rückwirkende Rentengewährung mit Bescheiderteilung nach dem 30.06.2014 handelt.