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Experten-Antwort

pauschale Anrechnung Mütterpunkte, ja oder nein

von Volkmar20.01.2015 | 15:03
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Hallo miteinander, Wie werden die Entgeldpunkte in folgendem Fall angerechnet. Rentenantrag im April 2014, Rentenbescheid im Dez.2014 rückwirkend zum April 2014. Werden hier die Entgelpunkte aus Kindererziehungszeiten pauschal mit einem Punkt pro Kind angerechnet, oder wie bei mir geschehen gemindert wegen Beschäftigung. Laut Rentenberatung sollen ja bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 die Mütterpunkte pauschal angerechnet werden.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Volkmar,

bei einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 wird die Rente ab 01.07.2014 pauschal um einen Entgeltpunkt für die sogenannte Mütterrente erhöht. Dies erfolgt unabhängig davon, dass es sich in Ihrem Fall um eine rückwirkende Rentengewährung mit Bescheiderteilung nach dem 30.06.2014 handelt.

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6 Antworten

Schießl Konradam 20.01.2015 | 16:26
Hier ist wohl der 2. EntgelTpunkt bei der Mütterrente gemeint ? Schon bisher galt, auch bei 1 Punkt Anrech- nung, dass 1 EP. verdient durch Arbeitsein- kommen und 1 EP. für Geburt, die höchst- zulässigen EP. eines Jahres nicht übersteigen durften bei der Anrechnung. Zum Beispiel: Geburt 1990 75600 DM-Bem.Grenze :41946 Durchschnittsverdienst ergibt 1,8023 Höchst Entgeltpunkte. Arbeitseinkommen aber im gleichen Jahr 41946 DM. , ergo 1 EP. plus 1 EP.Geburt er- gibt 2 Punkte, zulässig ab nur 1,8023 EP. Für die Geburt werden deshalb statt 1,0000 EP. nur 0,8023 EP. angerechnet. Nunmehr der 2. EP. für die Geburt in 1990 maßgebend in 1991 78000:44421- 1,7559 als höchst EP. Verdienst in 1991 44421 = 1 EP. plus 2.EP Mütterrente es werden insgesamt 2 EP.ange- rechnet. Erst bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 gilt wieder die Begrenzung von oben mit 1,7559 ( 1.0000- 0,7559) 0,2441 EP. fallen unter den Tisch. MfG.
Volkmaram 20.01.2015 | 17:04
Ich verstehe jetzt die Welt nicht mehr. Ich habe Widerspruch zum Rentenbescheid eingelegt, der mir wegen Beschäftigung die Mütterpunkte für das zweite Erziehungsjahr gekürzt hat, Ablehnung folgte. Danach habe ich in einem zweitem Schreiben nochmals darauf hingewiesen, dass der Personenkreis welcher vor dem 1 Juli 14 in Rente gegangen ist pauschal mit einem Punkt gutzuschreiben ist, mit dem Ergebnis, alles wäre nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. Was soll ich nun tun?
KSCam 20.01.2015 | 18:26
Zur nächsten Beratungsstelle gehen. Nur interessenshalber - welche DRV war das?
W*lfgangam 20.01.2015 | 23:34
Hallo Volkmar, formal - offensichtlich liegt Ihnen ein Widerspruchsbescheid vor - kann das nur über den Klageweg bereinigt werden (sofern die Beratungsstelle der DRV die Sachbearbeitung DRV immer noch nicht von der falschen Entscheidung/Korrektur derselben überzeugen kann, siehe KSC). Klage tut nicht weh und kostet auch nichts, wenn Sie es selbst in die Hand nehmen - oder auch DRV-Beratungsstelle oder örtliches Versicherungsamt mit der 'Protokollierung' der Klage beauftragen. Vielleicht hilft es auch, einen Ausdruck diesen Threads (Forenbeitrags) Ihrer DRV vorzulegen: "Wollen Sie nun endlich sachlich richtig entscheiden oder soll ich zur B***zeitung gehen?!") ;-) Gruß w.
Volkmaram 21.01.2015 | 15:35
Besten Dank für die Antworten. Ich antworte nur etwas verspätet um noch letzten Beiträge zu lesen. Die Rente wurde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bearbeitet.
=//=am 22.01.2015 | 12:28
Es sieht folgendermaßen aus: Ab Rentenbeginn 01.04.2014 wird nur 1 Jahr KEZ angerechnet. EP wie folgt: EP aus der Beitragszeit (aus Ihrer Beschäftigung) + EP für KEZ (höchstens 0,0833 EP je Kalendermonat) = Entgeltpunkte > Kürzung/Begrenzung auf maximalen Entgeltpunktwert entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze AB 01.07.2014 ZUSÄTZLICHER UNGEKÜRZTER ENTGELTPUNKT JE KINDFÜR DAS 2. JAHR KEZ Dies müßte eigentlich auch aus der Berechnungsanlage hervorgehen. Die DRV hat Sie evtl. auch mißverstanden, weil Sie den pauschalen EP bereits ab 01.04.2014 gefordert haben? Die Berechnung hat sich entsprechend o.a. Gesetzesänderung (sog. Mütterrente) geändert. Sollten Sie nicht klarkommen, können Sie sich den Rentenbescheid bei einer regionalen Beratungsstelle der DRV erklären lassen.
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