Hallo Kuni,
auch in Coronazeiten zahlt die Deutsche Rentenversicherung grds. KEINE [Erwerbsminderungsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Falls das Vorliegen dieser Voraussetzungen ggf. aktuell nicht geprüft werden kann, z.B. weil Begutachtungen derzeit nur bedingt bzw fast gar nicht möglich sind, so kommt ggf. die Weiterzahlung für die Bearbeitungsdauer in Betracht. Dies ist dann allerdings idR eine Weitergewährung für einen kurzen Zeitraum (ein bis wenige Monate).
Bei einer Weitergewährung für 3 Jahre kann angenommen, dass die Datenlage derart klar und eindeutig ist, dass diese Weitergewährung schnell und final entschieden werden konnte.
Ableitungen zu anderen Fällen bzw. sogar allgemeine Annahmen können (und dürfen) daraus bitte nicht gezogen werden. Jede Weitergewährung ist ein individueller Einzelfall und als solcher auch individuell zu entscheiden.