Pause der Erwerbsminderungsrente

von
Jasmin M

Hallo zusammen,

Was passiert eigentlich, wenn man z. B. 4 jahre EM-Rente bekam, Weiterbewilligung aber abgelehnt wurde, danach Alg1, Job und es wird wieder schlimmer und man benötigt nochmal EM - Rente... Nun muss man ja in den letzren 5 Jahren 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein, wenn das aber nicht hinkommt wegen der 4 Jahre EM Rente. Bekommt man dann keine mehr?

von
jowocoll

Der Zeitraum von 5 Jahren verlängert sich um Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Experten-Antwort

Hallo Jasmin M,

konnte die Erwerbsminderung behoben werden, so dass die Rente wegen Erwerbsminderung nicht weiterbewilligt wurde und tritt dann später erneut Erwerbsminderung ein, müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der erneuten Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen.
Es gibt jedoch Tatbestände, die den 5-Jahres-Zeitraum verlängern wie z. B. Anrechnungszeiten, Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berücksichtigungszeiten (§ 43 Abs 4 SGB VI).
Mit freundlichen Grüßen

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