Hallo Jasmin M,
konnte die Erwerbsminderung behoben werden, so dass die Rente wegen Erwerbsminderung nicht weiterbewilligt wurde und tritt dann später erneut Erwerbsminderung ein, müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der erneuten Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen.
Es gibt jedoch Tatbestände, die den 5-Jahres-Zeitraum verlängern wie z. B. Anrechnungszeiten, Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berücksichtigungszeiten (§ 43 Abs 4 SGB VI).
Mit freundlichen Grüßen