Was passiert eigentlich, wenn man z. B. 4 jahre EM-Rente bekam, Weiterbewilligung aber abgelehnt wurde, danach Alg1, Job und es wird wieder schlimmer und man benötigt nochmal EM - Rente... Nun muss man ja in den letzren 5 Jahren 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein, wenn das aber nicht hinkommt wegen der 4 Jahre EM Rente. Bekommt man dann keine mehr?
27.11.2015, 13:29
von
jowocoll
Der Zeitraum von 5 Jahren verlängert sich um Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
27.11.2015, 15:20
Experten-Antwort
Hallo Jasmin M,
konnte die Erwerbsminderung behoben werden, so dass die Rente wegen Erwerbsminderung nicht weiterbewilligt wurde und tritt dann später erneut Erwerbsminderung ein, müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der erneuten Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen. Es gibt jedoch Tatbestände, die den 5-Jahres-Zeitraum verlängern wie z. B. Anrechnungszeiten, Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berücksichtigungszeiten (§ 43 Abs 4 SGB VI). Mit freundlichen Grüßen