Hallo Elise,
so ganz kann ich leider Ihr Anliegen nicht erkennen. Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente reichen doch die 33 Jahre aus, sofern Sie in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge haben. Und für die Rentenhöhe wird bei einer EM-Rente auch noch die sogenannte Zurechnungszeit ermittelt, die den "Verlust" bis zum 60. Lebensjahr z.T. ausgleichen soll.