Meine Mutter bezieht eine gesetzliche Rente von €1600,- und eine VBL-Rente von €730,-; mein Vater eine Pension von €3900,- im Monat. Mein Vater ist krank und wird nicht mehr lange leben. Was wird meine Mutter an Hinterbliebenen-Pension erhalten?
Nachdem Ihr Vater keine gesetzliche Rente bezieht, sind Sie mit Ihrer Frage in diesem Forum falsch.
Wenden Sie sich an die Stelle von der Ihr Vater die Pension bekommt, nur dort können Sie eine Antwort bekommen.
Neid? Ja- immer wieder diese fetten Beamten,andere müssen jeden Cent umdrehen. Dann noch solche Fragen in diesem Forum.
Da ist der Bär noch nicht erlegt und schon wird das Fell geteilt.
Mit 2330 € eigener Pension wird die Mutti nicht gleich ins Armenhaus müssen.
Nachdem Ihr Vater keine gesetzliche Rente bezieht, sind Sie mit Ihrer Frage in diesem Forum falsch.
Wenden Sie sich an die Stelle von der Ihr Vater die Pension bekommt, nur dort können Sie eine Antwort bekommen.
Und meine Mutter? Die ist eine gute Kundin der gesetzlichen Rentenversicherung und deshalb in diesem Forum doch wohl frageberechtigt. Ich übrigens auch.
Und meine Mutter? Die ist eine gute Kundin der gesetzlichen Rentenversicherung und deshalb in diesem Forum doch wohl frageberechtigt. Ich übrigens auch.
Gute Kundin......Hahahaha ,der ist gut!
Trotz allen errechnet die DRV nicht die Beamtenpension.
Auch wenn Sie gute Kundin Ihres Bäckers sind, repariert dieser gewiss nicht Ihre Schuhe sondern schickt Sie zum Schuster........
Trotz allen errechnet die DRV nicht die Beamtenpension.
Das soll sie ja gar nicht. Ich frage doch dieses Forum des "unabhängigen Altersvorsorge-Beraters" Ihre-Vorsorge.de. Vielleicht weiß einer der doch wohl verbeamteten antwortgebenden Experten, wie das im Prinzip läuft (keine Berechnung). Hat meine Mutter Anspruch auf eine Mindesthinterbliebenenpension (wenn ja, wie hoch ist die) oder wird die Pension komplett gestrichen?
Gute Kundin......Hahahaha ,der ist gut!
Auch die Bezieher von Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werden als Kunden behandelt. Immerhin bezahlen meine Eltern Steuern, von denen die Beamten der DRV bezahlt werden.
Wenden Sie sich an die Stelle von der Ihr Vater die Pension bekommt, nur dort können Sie eine Antwort bekommen.
Habe ich schon getan. Die sagt, meine Mutter würde eine Witwenpension von €101 erhalten. Da sie aber noch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von €103 bekommt, wird die Witwenpension komplett gestrichen.
Ist das wirklich so? Bekommt meine Mutter nicht wenigstens eine Mindestwitwenversorgung von 20%?
Hallo Bianka,
Sie sind tatsächlich nicht in einem für Ihre Frage kompetenten Forum.
Stellen Sie Ihre Frage doch einmal in diesem Forum:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=11
Agnes
Wenden Sie sich an die Stelle, von der Ihr Vater die Pension bekommt. Dort können Sie die zutreffende Antwort bekommen.
Die Fragen in diesem Expertenforum werden von erfahrenen Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantwortet.
Lesen Sie unter:
http://www.ihre-vorsorge.de/forum-erklaerungen.html
"Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen können."
Für die Beamtenversorgung ist die Deutsche Rentenversicherung n i c h t zuständig.
Wenden Sie sich an die Stelle von der Ihr Vater die Pension bekommt, nur dort können Sie eine Antwort bekommen.
Habe ich schon getan. Die sagt, meine Mutter würde eine Witwenpension von €101 erhalten. Da sie aber noch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von €103 bekommt, wird die Witwenpension komplett gestrichen.
Ist das wirklich so? Bekommt meine Mutter nicht wenigstens eine Mindestwitwenversorgung von 20%?
Hallo Bianca,
der Zuschuss zur PKV ist keine Rente und wird bei der Pension nicht abgezogen. Ggf. ist darauf zu achten, dass - wenn Ihre Mutter selbst Beihilfeberechtigte ist, also keine 100 % PKV hat - der Beitragszuschuss der Rentenversicherung zu begrenzen ist auf 40,99 EUR (je nach Bundesland auch wieder verschieden).
Dass da als Witwengeld nur so ein mickriger Betrag rauskommt, halte ich für durchaus denkbar (kürzlich so einen Versorgungsbescheid gesehen, nachvollzogen, alles i. O.), insofern wird die Auskunft der Dienststelle wohl zutreffend sein.
Weitere Hilfe werden Sie hier nicht finden können, das Thema Beamtenversorgung gehört nicht in dieses Forum. Googlen Sie nach "Beamtenversorgung", da erhalten Sie mehr Informationen. Wenn Sie Gesetze nicht schrecken:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beamtvg/gesamt.pdf
und/oder zusätzlich "Beamtenversorgung + Name-des-Bundeslandes".
Gruß
w.
Wurde hier früher schon einmal behandelt.EIGENE Rente wird nicht angerechnet.§55 Abs.3 BeamtVg.
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/merkblaetter/mb_regelungp55.pdf