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Hallo Bianca, der Zuschuss zur PKV ist keine Rente und wird bei der Pension nicht abgezogen. Ggf. ist darauf zu achten, dass - wenn Ihre Mutter selbst Beihilfeberechtigte ist, also keine 100 % PKV hat - der Beitragszuschuss der Rentenversicherung zu begrenzen ist auf 40,99 EUR (je nach Bundesland auch wieder verschieden). Dass da als Witwengeld nur so ein mickriger Betrag rauskommt, halte ich für durchaus denkbar (kürzlich so einen Versorgungsbescheid gesehen, nachvollzogen, alles i. O.), insofern wird die Auskunft der Dienststelle wohl zutreffend sein. Weitere Hilfe werden Sie hier nicht finden können, das Thema Beamtenversorgung gehört nicht in dieses Forum. Googlen Sie nach "Beamtenversorgung", da erhalten Sie mehr Informationen. Wenn Sie Gesetze nicht schrecken: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beamtvg/gesamt.pdf und/oder zusätzlich "Beamtenversorgung + Name-des-Bundeslandes". Gruß w.Wenden Sie sich an die Stelle von der Ihr Vater die Pension bekommt, nur dort können Sie eine Antwort bekommen.Habe ich schon getan. Die sagt, meine Mutter würde eine Witwenpension von €101 erhalten. Da sie aber noch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von €103 bekommt, wird die Witwenpension komplett gestrichen. Ist das wirklich so? Bekommt meine Mutter nicht wenigstens eine Mindestwitwenversorgung von 20%?
Hätts ja auch Beamter werden können, wenn Du in der Schule besser aufgepasst hättest. Aber alle möglichen Flausen im Kopf gehab, nichts gelernt und jetzt beschweren. Solche Vögel wie dich gibt es doch zur Genüge.Wurde hier früher schon einmal behandelt.EIGENE Rente wird nicht angerechnet.§55 Abs.3 BeamtVg.Wie bitte ?????????? Das kann doch wohl nicht sein ? Zwei aufeinentertreffende Renten werden doch auch nach einem Freibetrag miteinander verrechnet. Wieso soll das bei Beamten anders sein ? OK, nach der Affäre Wulf wundert mich in diesem Beamtenstaat nichts mehr.................
Hallo Ich kenne eine Menge Leute die auch gern Beamter geworden wären viele, ja fast alle Waren besser wie die meisten Beamten, die ich kenne, ihnen fehlte nur das nötige Vitamin B.....................! Und einigen das Passende Partei Buch. Mit freundlichen Grüßen Korruptions Jäger Wie bitte ?????????? Das kann doch wohl nicht sein ? Zwei aufeinentertreffende Renten werden doch auch nach einem Freibetrag miteinander verrechnet. Wieso soll das bei Beamten anders sein ? OK, nach der Affäre Wulf wundert mich in diesem Beamtenstaat nichts mehr.................Hätts ja auch Beamter werden können, wenn Du in der Schule besser aufgepasst hättest. Aber alle möglichen Flausen im Kopf gehab, nichts gelernt und jetzt beschweren. Solche Vögel wie dich gibt es doch zur Genüge.
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