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Zur Experten-Antwort springenHallo Conny,
aufgrund Ihrer geringen Pension gehe ich davon aus, dass Sie eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten und keine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze.
Bei einer Beamtenpension wegen Dienstunfähigkeit sind Sie berechtigt, auf die Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung zu verzichten und so Ihre Rentenbeiträge aufzustocken. Ob sich dies allerdings für Sie rechnet, hängt von Ihrem bisherigen Versicherungsleben ab und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Beamte erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Zeit der Kindererziehung gleichwertig in der anderen Versorgung berücksichtigt wird. Gleichwertig werden die Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung während eines Beamtenverhältnisses mit Geburt ab 01.01.1992 berücksichtigt. Dabei ist es unbeachtlich, wie sich die Kindererziehungszeiten speziell bei Ihrer Mindestpension auswirken.
Bitte beachten Sie bitte bei einer möglichen Aufstockung Ihrer Rentenbeiträge, dass die gesetzliche Rente auf die Beamtenversorgung angerechnet werden kann. Auskünfte dazu erteilt Ihnen hierzu Ihre Pensionsfestsetzungsbehörde.
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