Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Fall in der Mandantschaft, dass ein Berufssoldat mit 52 Jahren jetzt in Pension geht (Flugingenieur). Ab September möchte er deshalb noch eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, wo er Euro 1.700 dazuverdienen kann. Fraglich ist, ob er mit dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist - meiner Information nach ist er versicherungsfrei, wenn er eine beamtenrechtliche Versorgung nach Erreichen der "Altersgrenze" i. S. d. § 5 Abs.4 Nr.2 SGB VI bezieht. Stellt sich für mich die Frage, wann und ob hier ein Erreichen der Altersgrenze vorliegt??
Ist es ferner korrekt, dass er in der Arbeitslosenversicherung vers.pflichtig ist ? - erst mit Vollendung des 65.LJ besteht dort Beitragsfreiheit, oder?
Bezüglich Kranken-und Pflegeversicherung müsste er beitragsfrei sein, da er ein Anspruch auf Ruhegehalt hat und im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtl. Vorschriften ?
Vielen Dank im voraus