Ich habe meine Pensionskasse gekündigt.Das Geld wurde mir ausgezahlt. Durch die Kündigung habe ich nun wieder mehr Brutto-Gehalt, allerdings bekomme ich lt. Ausage der Steuerberaterin meines Arbeitgebers nicht mehr Nett-Gehalt ausgezahlt, da es dafür ein Gesetz geben soll. Hat jemand davon gehört???
Hallo Bella,
ich kenne mich zwar nicht so super damit aus wie Schiko, Amadé o.a.
Ich denke aber, die Beiträge zur Pensionskasse wurden durch eine Bruttoentgelt-Umwandlung entrichtet.
Dies hat den "Vorteil", dass weniger Steuern und weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen (hier hat es natürlich später auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe!!!). Der Netto-Betrag bleibt allerdings gleich.
Vielleicht kann einer der Obengenannten dies besser erklären. :-)
MfG Rosanna
Sofern es sich um eine zulässige Gehaltsumwandlung aus einem laufenden Arbeitsentgelt handelt, erhöht sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Allerdings entfällt der Abzug der Pensionskasse.
Beispiel: 100 € mtl. Pensionskasse, Umwandlung aus lfd. Arbeitsentgelt.
Dann haben Sie (abhängig vom KV-Beitragssatz und ob Sie Kinder haben usw.) ca. 80 € netto mehr im Monat.
100 € mehr wg. Wegfall der Pensionskasse. Ca. 20 € weniger wg. des höheren Bruttoentgeltes.
Ein Gesetz was verbietet dadurch ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, ist mir nicht bekannt.
Die von mir angesprochenen 80 € reduzieren sich noch um die ggf. zu zahlenden Steuern.
Dann muß ich halt doch ins gras beißen und meine meinung
kundtun.
Für die gehaltsumwandlung sind in 2008 4% als höchstbetrag
aus 63600 bemessungsgrenze zulässig, somit bis zu 2544.
Nehme mal an sie sind ledig - teile die auffassung von betriebs-
prüfer nicht,dass bei ehepaare mit kindern sich andere beträge
ergeben.
Feststeht aber, das bruttogehalt verändert sich nicht, nach ein-
stellung der zahlungen wird das steuerpflichtige brutto so hoch
sein wie das tatsächliche brutto.
Mangels betragsangaben erfinde ich einfach ein berechnungs-
beispiel und gehe von einem monatsbrutto von 2.100 aus,
euro 100 wurden an die pensionskasse überwiesen
Es werden 8,15% krankenversicherung, 1,10 % pflegevers. 9,95% Rentenversicherung und 1,65% arbeitslosen , steuer und soli einb-
halten und abgeführt
Bei 2.000 steuerpflichtig ( 100 euro pensionskasse) komme ich auf
E. 1.307.22 netto, bei 2100 künftig ( ohne 100 abzug) er-
geben sich 1.356,83 netto.
Im klartext, von 100 einsparung bleiben eeffektiv nur
( 1356,83 zu 1.307,22 = 49,61) 50,39 übrig.
Schwere geburt, bin sicher andere können es anschaulicher
darstellen, hauptsache aber, was hinten rauskommt stimmt.
Mit freundlichen Grüßen.
Sofern Sie kinderlos sind, ist der Beitragssatz zur PV von Schiko richtig angegeben. Ansonsten reduziert sich dieser Satz von 1,10 % auf 0,85 % (und damit eine Kleinigkeit netto mehr in der Tasche)
wenn schon denn schon:
Wohnt Bella in Sachsen, gibt es andere Beitragssätze!
Gruß
Paula