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Experten-Antwort

Pensionskasse Anrechnung Witwenrente

von Susanne Weis14.08.2012 | 21:12
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei den Zahlungen an die Pensionskasse bzw. an die Direktversicherung handelt es sich um steuerfreie Beträge. Bedeutet dies, dass diese Beträge bei der Anrechnung auf die Witwenrente nicht berücksichtigt werden. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei den Leistungen aus einer [Pensionskasse:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente/pensionskasse.html bzw. Direktversicherung handelt es sich um die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als [Riester-Rente:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente.html bezeichneten Einnahmen aus nach § 10 a Einkommensteuergesetz geförderten Altersvorsorgeverträgen. Das bedeutet für die Ansparphase eine steuerliche Freistellung und für die Auszahlungsphase die nachgelagerte Besteuerung. Diese Leistungen bzw. Einnahmen werden bei einer [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html nicht angerechnet -§ 18 a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 Sozialgesetzbuch IV-.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Für eine weitere Auskunft reicht der angegebene ergänzte Sachverhalt nicht aus. Sie sollten unbedingt eine persönliche Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Erst anhand des genauen Sachverhaltes kann dort eine rechtsverbindliche Auskunft erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Susanne Weisam 15.08.2012 | 20:56
Vielen Dank für die Rückantwort. Leider hatte ich meine Frage nicht eindeutig formuliert. Ich beziehe eine Witwenrente, die durch meine anrechenbare Teilzeitbeschäftigung bereits gekürzt wird. Ich habe im letzten Jahr einige Überstunden angesammelt, deren Entgelt ich gerne in eine Pensionskasse einzahlen würde, wenn ich so einer Kürzung meiner Witwenrente entgehen könnte. Wäre dieser eingezahlte Betrag auf die Höhe der Witwenrente anrechenbar oder zählt er zu den nicht anrechenbaren Einkünften, da es sich um einen steuerfreien Betrag handelt und nur das Bruttogehalt zugrunde gelegt wird? Vielen Dank für Ihre Anwort.
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