Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pensionskasse bei betriebl. Kündigung

von Königlich Versicherter13.11.2008 | 13:07
4368 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, nach Kündigung meines Jobs durch meinen bisherigen Arbeitgeber hat mir nun die Pensionskasse folgendes geschrieben: - Die Versicherung wurde an mich abgetreten, der Vertrag auf mich übertragen. - Ich habe einen neuen Versicherungsschein bekommen. - Ich kann die Versicherung beitragspflichtig fortführen, zahle also aus privaten Mitteln. - Tue ich das nicht, bleibt/wird die Versicherung entweder beitragsfrei oder erlischt. Nach welchen Kriterien wird das entschieden? "Beitragsfrei" müßte bedeuten, daß die Zahlungen ausgesetzt werden, später, bei einem neuen Arbeitsverhältnis, aber wieder aufgenommen werden könnten. "Erlischt": Bedeutet das, daß ich mein eingezahltes Geld ausbezahlt bekomme oder etwa, daß es verfällt? - Eine Beitragsfreistellung führt zu einer Reduzierung des Versicherungsschutzes. - Eine spätere Erhöhung der Leistungen ist ggf. nicht mehr möglich. - Der Vertrag beinhaltet eine unverfallbare Anwartschaft. Nach §2 BetrAVG kann ich mir nach der Job-Kündigung die Versicherung nicht über den jetzigen Rückkaufswert auszahlen lassen. Offenbar kann ich die Versicherung nur dann zurückkaufen, wenn mein zukünftiger Arbeitgeber die Versicherung übernommen hat? Offen gesagt, ich verstehe das alles nicht. Die Beiträge privat weiterzuzahlen, fiele mir schwer, da ich zur Zeit arbeitslos bin. Daß ich jetzt - oder vor der Rente? - nicht an mein eingezahltes Geld herankomme, gibt mir sehr zu denken, und die Sache ist mir ungemütlich geworden. Kann mir das bitte jemand in einigen Sätzen erklären und mir Tipps geben, was ich am besten tun soll? Danke!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten sich ein Termin bei dieser Pensionskasse geben lassen und dort persönlich Ihre Fragen stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

"Einmal betriebliche Altersvorsorge = immer betriebliche Altersvorsorge."

Stimmt so nicht. Ich kann sie privat weiterführen und ist dann nicht mehr betrieblich! Ich kann sie beitragsfrei stellen lassen oder man kann sie zum nächsten Arbeitgeber "portabilitieren" usw. Da hier so viele individuelle Probleme auftauchen verbleibe ich bei meiner ersten Aussage. Dass "Königlich Versicherter" ein Gespräch mit der Pensionskasse führen soll.

5 Antworten

Königlich Versicherteram 13.11.2008 | 19:13
Danke für die Einschätzung und Rückmeldung.
Sozial- und Finanzministerliche Abzockeam 13.11.2008 | 23:48
Einmal betriebliche Altersvorsorge = immer betriebliche Altersvorsorge. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn nach dem Ausscheren des Arbeitgebers ALLEIN Sie selbst für die Beitragslast aufzukommen haben. Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein hat das zur Folge, dass Ihnen bei Auszahlung der Betriebsrente der VOLLE Beitragssatz zur Kranken- und der VOLLE Beitragssatz zur Pflegeversicherung von der monatlichen Betriebsrente abgezogen werden. Wenn Sie meinen, dass rund 20% Abzug plus X ein gutes Geschäft sind, dann zahlen Sie ordentlich ein. Die künftigen Finanz- und Sozialminister werden es Ihnen danken. Wenn Sie aber der Meinung sind, dass Sie eigentlich etwas für Ihre Altersvorsorge tun wollen und kein Sponsoring für die gesetzliche KV, PV und den Finanzminister betreiben wollen - ohne deshalb Anspruch auf ein Mehr an Leistung zu haben!!! - dann lassen Sie lieber die Finger weg von dieser Art Vorsorge. Es ist mir schleierhaft, warum Sie der Experte nicht auf diesen Umstand hingewiesen hat. Es grüsst Sie Amadé
Maria L.am 14.11.2008 | 12:14
Hallo, man kann die ehemals betriebliche Altersvorsorge zwar privat weiterführen, bei der späteren Auszahlung bleibt es aber dennoch bei der doppelten Beitragspflicht in der gesetzlichen KV/PV (und zwar auch auf den Anteil, der privat fortgeführt wurde). Amadé hat hier recht, das ist doch auch ein Dauerbrenner-Thema in diesem Forum! Eine betriebliche AV privat weiterzuführen, ist also Geldverbrennung. Ich weiß allerdings nicht, ob eine zwischenzeitliche private Fortführung evt. eine Bedingung dafür ist, den Vertrag zu einem späteren Arbeitgeber mitnehmen zu können. Die meisten Arbeitgeber werden aber wohl sowieso nicht einen alten Vertrag weiterführen wollen, weil sie ihre eigenen Vertragspartner haben. Die Übertragung der Ansprüche auf einen neuen Vertrag/Anbieter wird mit zusätzlichen Kosten verbunden sein (Stornogebühren?). Eine Beratung durch den alten und später ggf. den neuen Anbieter scheint also sinnvoll zu sein. Da eine unverfallbare Anwartschaft besteht, kann ich mir nicht erklären, wie die Versicherung erlöschen kann. Mir erscheint die Beitragsfreistellung die einzig sinnvolle Lösung. Verträge mit unfallbarer Anwartschaft sind meines Wissens prinzipiell unkündbar, d.h. vor der Rente kommt man nicht an sein Geld heran. Ich habe selber auch einen beitragsfrei gestellten BAV-Vertrag und habe aus den Problemen beim Arbeitgeberwechsel geschlossen: nie wieder BAV! Stattdessen private freie Altersvorsorge ohne staatliche Förderung, dafür aber auch ohne Gängelung und unnötige Bürokratie-Kosten. Gruß, Maria L.
Betroffeneram 14.11.2008 | 13:37
Sie haben nicht nur recht, Sie haben voll recht !!!!!! So ist es, leider !!!!!!!!!!!!1
Amadéam 14.11.2008 | 21:32
Einmal betrieblich = immer betrieblich gilt hinsichtlich der beitragsrechtlichen Behandlung durch die gesetzliche KV/PV. Selbst wenn die Beiträge zu 100% vom Versicherten allein aufgebracht werden, bleibt es bei der beschriebenen Abzocke. Der Status betriebliche Altersversorgung BLEIBT erhalten, egal, wie der Vertrag umgestaltet oder gar übertragen wird. Sie liegen total daneben, lieber Experte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026