Ich beziehe seit 1.3.2006 BfA Rente, ausserdem hat das Gericht bei der Scheidung festgestellt, dass mein Exmann mir eine Summe X seiner Pensionsrente aus schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zahlen muss. Nun klagt mein Ex bereits vor dem OLG, weil er denn Krankenkassenbeitag nicht übernehmen will. Die BfA führt nun keinen Versorgungsausgleich durch, weil die Sache noch bei Gericht ist. Allerdings ist doch nur die Pensionsrente betroffen. Der BfA Teil ist doch durch endgültigen Beschluss des Amtsgerichtes entschieden? Wer kann mir helfen oder Auskunft geben. Bin ziemlich verzweifelt, da mein Einkommen auf Hartz IV Niveau liegt.
K.S.
23.10.2007, 20:34
von
Monalisa4246
23.10.2007, 20:44
von
Monalisa4246
Nochmal Monalisa 4246
Ich habe mal das Urteil rausgesucht, auf welches mein Ex sicht bezieht:
Bundesgerichtshof vom 25.10.2006
X II ZB 211 aus 2004
Härteklausel § 1587 h Nr. 1 BGB
Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, Danke
24.10.2007, 11:31
Experten-Antwort