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Experten-Antwort

Pensionskasse mit Eichelförderung Besteuerung bei Kapitalauszahlung

von Oswald01.09.2014 | 13:07
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6 Antworten

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Ich habe über meinen Arbeitgeber eine Pensionskasse siet 01/2004 abgeschlossen. Der monatliche Beitrag wir aus dem Brutto gezahlt. Daher mindert sich meine Steuerlast sowie zu den Sozialversicherungen. Eichel-Förderung!!! Nun habe ich unterschiedliche Informationen erhalten, wie die Besteuerung aktuell bei einer Kapitalabfindung aussieht. 1. Gesamte Kapitalauszahlung ist nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. 2. Nur die erwirtschafteten Erträge sind mit der Kapitalertragssteuer und Soli zu versteuern. Die Variante 1 kommt mir logischer vor. Die Krankenkasse spielt im meinem Fall keine Rolle, da ich PKV bin. Freue mich auf Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse in der Auszahlungsphase hängt davon ab, ob und inwieweit die zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge geleisteten Beiträge in der Ansparphase durch eine Steuerfreiheit gefördert wurden.

Leistungen, die ausschließlich auf solchen geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen als sonstige Einkünfte in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung.

Wurden die Beiträge zu einer Pensionskasse in der Ansparphase nicht durch Steuerfreiheit gefördert, sondern erfolgte für diese Beiträge eine pauschale oder sogar individuelle Besteuerung, so richtet sich die Besteuerung der auf diesen Beiträgen beruhenden Leistung nach der Art der Auszahlungsform. Erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente, dann ist diese Leistung in Form einer Rente mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Mit dieser Art der Besteuerung werden in pauschalierender Form nur die in der Auszahlungsphase entstehenden Erträge steuerlich erfasst. Erfolgt die Auszahlung der Leistung in Form einer Kapitalauszahlung sind die Regelungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen anzuwenden. Erfolgt bei einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Kapitalauszahlung erst nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss, unterliegt die Kapitalauszahlung in der Regel insgesamt nicht der Besteuerung.

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5 Antworten

Oswaldam 01.09.2014 | 16:09
Hallo, ich habe folgende Info im Netz gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/Auszahlung-Pensionskasse-was-mus… Das würde ja heißen, dass dort blödsinn steht oder?
S. Schmidtam 01.09.2014 | 19:11
Wenn Sie Ihre Einzahlungen in die Pensionskasse aus dem Brutto nehmen, müssen sie die Auszahlungen im Rentenfalle voll versteuern. sie verschieben lediglich die Besteuerung in die Auszahlungsphase. Wenn sie ihre Einzahlungen aus dem Nettoentgelt nehmen, also nach Besteuerung, müssen sie in der Rente lediglich die Erträge (was ungefähr den eriwirtschafteten Zinsen entspricht) versteuern. Da sie privat versichert sind (und es in der Rentenphase auch bleiben), müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Rente zahlen. Falls sie aber plötzlich merken, daß ihnen ihre private Krankenversicherungsbeiträge zu viel werden und doch noch in die gesetzliche Krankenversicherung flüchten, werden sie um volle Sozialversicherungsbeiträge nicht herum kommen.
vereniam 02.09.2014 | 05:33
Hallo Oswald, den Ausführungen des Experten muss ich leider etwas korrigieren. Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden sind Steuerfrei bei mindestens 12Jahren Laufzeit und Einzahlungen mindestens 5 Jahre siehe (§40b ESTG). Dies gilt aber nur bei Direktversicherungen und nicht bei Pensioskassen. Pensionskassen hatten schon das Recht ab 2002 die Verträge siehe (§3.63 ESTG) zu versteuern. Somit hat der in Ihrem Link angegebene Rechtsanwalt vollkommen Recht. Bsp: Sie haben in den Vertrag am Ende der Laufzeit 50.000 Euro eingezahlt, die Auszahlung beträgt aber 80.000 (Zinesn Überschüsse...). diese 30.000 sind dann nachgelagert zu versteuern,D.h aus 30.000 sind 25%Kest+Soli+Kirchensteuer abzuführen. Sollten Sie sich eine lebenslange Leibrente auszahlen lassen, so hat die Anwältin Recht mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil 18%. Bsp: Sie erhalten später eine Rente in Höhe von 1000 so sind hier 180 zuversteuern, abzüglich Altersfreibetrag,Werbungskosten etc... Genaue Berechnung kann nur das Finanzamt vornehmen oder ihr Steuerberater. Noch einTipp von mir, rechnen sie bei Ablauf genau aus wieviel Jahre sie eine monatliche Rente erhalten müßten um ihr eingezahltes Kapital+Zinsen zu erreichen.,
-am 02.09.2014 | 09:21
Die Antwort der Deutschen Rentenversicherung steht nicht im Widerspruch zu Ihrem zitierten Artikel. Die Deutsche Rentenversicherung kann das Thema ( Steuern) nur im Überblick darstellen. Genauere Auskünfte über das Steuerrecht können und dürfen nur Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben. Sollten für Sie Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.
Oswaldam 02.09.2014 | 09:36
Verstehe ich das jetzt richtig. Das in meinem Fall: Pensionskasse, Vertrag vor 01.01.2005, Speisung aus Brutto Beiträgen (Eichel-Förderung) bei Kapitalauszahlung 100% mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern muß?
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