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Pensionszusage: Heubeck vs. Rentenbarwert

von Josef Herberger16.11.2007 | 15:36
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Hallo zusammen, es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Meine Firma beabsichtigt eine Pensionszusage für einen Mitarbeiter auszusprechen. Jetzt habe ich zwei Angebote. Das eine ist mit Heubeck bewertet (Kapitallebensversicherung) das andere eine Rentenversicherung (Rentenbarwert). Heubeck kostet die Hälfte wie Rentenbarwert an Beiträgen. Es kommt aber auch nur die Hälfte an Leistung dabei heraus. Die Pensionszusage kann durch Heubeck meiner Meinung nach nicht abgedeckt werden. Was hat das Angebot mit Heubeck also für eine Berechtigung. Was sind die Vorteile und die Nachteile? Was ist den üblich und aus betrieblicher Sicht vorsichtiger? Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. bin am verzweifeln. Grüße Herberger

5 Antworten

Franckam 16.11.2007 | 16:27
Sehr geehrter Herr Herberger, um Ihnen hier weiter zu helfen benötige ich noch einige Informationen. Wenn Sie möchten können Sie unter "actualite@web.de" mit mir Kontakt aufnehmen. Dann kann ich Ihnen auch Grundsätzliches zu den Vor- und Nachteilen Pensionszusagen mailen. Gruß Frank J. Kontz
Josef Herbergeram 19.11.2007 | 08:37
Sehr geehrter Herr Kontz, Schönen Dank für Ihre Antwort, Grundsätzliche Informationen zur Pensionszusage liegen mir vor. Das einzige Problem das ich habe ist der Unterschied Heubeck und Rentenbarwert. Was sagen diese beiden Berechnungsmethoden und vor allem Heubeck aus und wann ist welche Methode sinnvoll. Grüße Herberger
Franckam 19.11.2007 | 08:52
Bei der "Heubeck-Methode" wird mit einem Zinssatz von 6 % gerechnet. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Somit können nur die Rückstellungen, auf 6% gerechnet, in die Bilanz des Unternehmens eingestellt werden. Bei der "echten Barwert-Methode" wird mit einer realistischen Verzinsung gerechnet (bitte nur die Garantiewerte beachten). Die liegt natürlich weit unter der Heubeck-Verzinsung. Gruß Frank J. Kontz
Josef Herbergeram 19.11.2007 | 13:41
Schönen Dank Herr Kontz, das ist genau die Antwort die ich gebraucht habe. Was meinen Sie denn mit "nur die Garantiewerte betrachten"? Ist es nicht realistisch die Überschüsse miteinzukalkulieren, oder zumindest ein Mittel aus garantierten und möglichen Werten. Wenn ich bei einer Rückdeckung lediglich mit den garantierten rechne, lohnt sich das Investment doch nicht (Kosten, Verwaltung und daraus resultierender Effektivzins etc.) Oder habe ich da was falsch verstanden. Schönen Dank. Herberger
Franckam 19.11.2007 | 14:36
Als vorsichtiger Kaufmann sollten Sie grundsätzlich mit den Garantiewerten abreiten. Sonst werden Sie in ein paar Jahren nachfinanzieren müssen. Bei einer Garantieverzinsung von 2,25 % eines Versicherungsproduktes erhalten Sie mit Überschüssen und Abzug von Kosten eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals von ca. 4,25 -4,5 %. Das ist schon mal eine Richtgröße für Sie. Sie können die Rendite erhöhen, wenn Sie den Vertreter dazu zwingen, Produkte mit Verteilung der Provisionen auf mind. 5 Jahre anzubieten. Das erhöht auch den Aktivwert des Produktes, den Sie in die Bilanz einstellen müssen. Bei der arbeitsrechtlichen Formulierung der Zusage würde ich einen Juristen hinzuziehen, nicht dass später ein schädlicher Vorbehalt die steuerliche Anerkennung verwehrt. Nehmen Sie die Invaliditätsabsicherung aus der Zusage, wenn nicht schon gesehen heraus. Eine Pensionszusage ist kein Steuersparmodell. Es werden lediglich Steuern gestundet. Die zunächst nicht gezahlten Steuern müssen in irgend einer Form wieder angelegt werden, sonst schnappt die Steuerfalle bei Rentenbeginn zu. Gruß Frank J. Kontz
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