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Pentlerpauschale

von Harry25.06.2008 | 18:26
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7 Antworten

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Ich habe Einspruch eingelegt, weil mir die ersten 20 km. Fahrtkosten zur Arbeit nicht anerkannt wurden. Ich weiß das der Staat die ersten 20 km gestrichen hat, aber bei einem Einspruch muß das Finanzamt nicht den fehlenden betrag überweisen? Bei mir wurde der Antrag abgelent. Mfg Harry

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6 Antworten

AMADE Fan-Clubam 25.06.2008 | 18:52
Was wäre das Forum ohne Amade? Er lebe Hoch!
Rente mit Siebenundsiebtigam 25.06.2008 | 18:41
Lieber Harry, hier sind Sie völlig verkehrt. Fragen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten, Ihrren Steuerberater oder das Finanzamt. Die Lebenserfahrung lehrt, dass der Fiskus sich das Geld eben an anderer Stelle holt, wenn er höchstrichterliche Schelte in anderen Bereichen bekommt.
Schwache Leistungam 25.06.2008 | 23:58
So gefährlich war mein Beitrag doch nun wirklich nicht, dass Sie die Löschtaste betätigen mussten. Na ja -nichts für ungut Alles Gute Ihr Amadé
Realistam 26.06.2008 | 14:58
Noch wurde überhaupt nicht rechtswirksam über die Rechtmäßigkeit der Pendlerpauschale entschieden. Was hätten Sie denn davon, wenn Ihnen das Finanzamt die scheinbare Differenz ausbezahlt und Sie diese dann, nach Vorliegen eines rechtswirksamen Gerichtsurteils, wieder zurückzahlen müssen? Warten Sie doch ganz einfach die höchstrichterliche Rechtssprechung ab!
Betroffeneram 26.06.2008 | 15:13
In Bayern wird auf Antrag seit 01.01.2008 wieder die volle Pendlerpauschale (also ab dem 1. km) beim Freibetrag berücksichtigt. Man muss nur ein Info-Blatt unterschreiben, dass man ggf. zuwenig einbehaltene Steuer nachzahlen muss. Für 2007 haben wir die "zuviel" einbehaltene Steuer ausgezahlt bekommen, nachdem wir einen entsprechenden Antrag gestellt haben (nach Erhalt des EkST-Bescheides). Die Zahlung erfolgte natürlich unter dem Vorbehalt, dass das geltende Recht gekippt wird.
Realistam 27.06.2008 | 14:30
Und was haben Sie erreicht, wenn das geltende Recht NICHT gekippt wird? Es zeichnet sich zwar immer deutlicher ab, dass die Pendlerpauschale künftig wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt werden wird. Fraglich ist allerdings, ab wann und in welcher Höhe. 30 Cent pro Kilometer sind eher unwahrscheinlich, weil die milliardenschwere Mehrbelastung des Bundeshaushaltes ja schließlich irgendwie wieder ausgeglichen werden muss. Ob die Pendler dann zufrieden sein werden, wage ich jetzt schon sehr stark zu bezweifeln!
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