Hallo!
Vor 20 Jahren habe ich ein Haus gekauft, das in 3 Eigentumswohnungen aufgeteilt ist.
Derzeit bestehen 3 Darlehen, Zinsbindungen laufen bis zwischen 2013 und 2017 mit einer sehr hoch vereinbarten Tilgungsraten (über 60 %).
Eine Wohnung ist an die Eltern (beide an die 80 Jahre jung) vermietet (sie haben das Haus gebaut), eine bewohne ich selber und eine kleine Dachgeschoß-Wohnung steht derzeit leer (ansonsten auch vermietet).
Die Restschuld liegt bei / unter der Höhe des Wertes einer Wohnung und wäre in einigen Jahren abgezahlt. Die Mieteinahmen sollten meine zusätzliche Altersvorsorge sein.
Nach langer Krankheit werde ich (Jahrgang 60) einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen müssen. Mein Arbeitsverhältnis wurde zu 2010 gekündigt.
Meine Sorge liegt darin, dass ich bei Ablehnung der EU-Rente (das glaube ich zwar nicht, aber es scheint ja durchaus üblich zu sein) nach Auslaufen des ALG-Anspruchs keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Eltern sollen in ihrer Wohnung bleiben, Wohnrecht haben sie nicht, da das für mich selbstverständlich ist.
Vom Arbeitgeber erhalte ich eine Abfindung, die ich eigentlich zu Sondertilgungen verwenden wollte, andererseits besteht die Unsicherheit, daß ich sie für meinen eigenen Unterhalt brauche.
Durch die Krankheit ist meine Altersvorsorge infrage gestellt.
Kann mir jemand raten, was ich tun sollte?
Oder jemanden nennen, der für solche Fragen zuständig ist?