Hallo M anfred,
es kann sein, dass der Hauptarbeitgeber, bei dem Sie beschäftigt waren, seinen Betriebssitz in den neuen Bundesländern hat und Sie von dort entlohnt wurden. Unter diesem Umständen kommen die Beitragsberechnungsgrundlagen-Ost- in Betracht.
Zur weiteren Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.