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Experten-Antwort

persönliche Hilfsmittel

von Schatti0118.05.2017 | 21:09
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Hallo! Ich habe vor drei Jahren eine Reha gemacht und danach LTA bekommen beim BfW und gehe nun seit zwei Jahren wieder einer Vollzeitbeschäftigung nach. Mein Krankheitsbild umfasst unter anderem auch eine chronische Schmerzstörung ausgelöst durch Bandscheibenprobleme. Nun muss ich beruflich bedingt häufig drei bis vier volle Aktenordner tragen. Dies ist mit meinem Krankheitsbild sehr problematisch. Besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu einem Aktentrolly als persönliches Hilfsmittel zu erhalten? Dieser würde mir die tägliche Arbeit sehr erleichtern. Wie und wo stelle ich dazu einen Antrag? Meine Reha bzw. LTA liegt schon drei Jahre zurück, ist hier immer noch mein ehemaliger Reha - Berater zuständig ? Vielen Dank für die Antworten !!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schatti01,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine technische Arbeitshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten. Allerdings ist hierfür Voraussetzung, dass diese ausschließlich aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist und nicht zur ergonomischen Arbeitsplatzausstattung gehört. Für die Einrichtung des Arbeitsplatzes nach ergonomischen Vorgaben ist ausschließlich der Arbeitgeber zuständig. Auch ein Aktentrolley gehört nach unserer Einschätzung zur ergonomischen und damit üblichen Arbeitsplatzausstattung, für die der Arbeitgeber zuständig ist. Bitte wenden Sie sich deshalb vorrangig an diesen. Eine Antragstellung ist natürlich möglich, wird aber hier wahrscheinlich nicht zu einem Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben führen.

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4 Antworten

KSCam 18.05.2017 | 23:19
Beantragen können Sie vieles. Aber fragen Sie doch erst mal den Arbeitgeber ob dort so ein Teil noch rumsteht oder ob der das finanziert. Man könnte auch 2 Ordner tragen und zweimal laufen.
Grokoam 19.05.2017 | 13:40
Wenn Du höflich nachfragst bekommst Du sogar eine Sänfte und wirst zum Arbeitsplatz getragen.
Herz1952am 19.05.2017 | 14:09
Hallo Schatti, Ein Aktentrolly gehört zum Arbeitsplatz. Das ist also Sache des Arbeitgebers, der - oh Wunder - auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern hat. Außerdem ist so ein "Gefährt" zeitsparend. Zwei mal laufen dürfen nur Beamte und vielleicht auch Angestellte der Rentenversicherung :-). Groko hat seine Sänfte (Bett) direkt neben seinem Forumsarbeitsplatz :-).
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