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Experten-Antwort

Personalausweis ?

von Michaels16.09.2010 | 17:41
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In V100/110 steht unter 13: Beglaubigte Kopie des Persos ist erforderlich. Ähm, bei uns wird für so eine Beglaubigung inzwischen 15 Euro verlangt............ Polizei, Pfarrer, Sparkasse usw., dürfen heute nicht mehr, so wie früher noch, beglaubigen. Kann ich auch die Dokumente bei der DRV vorbeibringen und dem Pförtner meinen Perso vorlegen ? Habe deutsche Staatsbürgerschaft. Geburtsurkunde nur in Englisch vorhanden. Michaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kopien, Bestätigungen, Beglaubigungen uam., die für die DRV gemacht werden sollen, sind gem. § 64 SGB X kostenfrei. Bitte konkret angeben, dass sie (z.B. Kopien) für die Rentenstelle sind.

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6 Antworten

Klemensam 16.09.2010 | 17:50
Ich würde ihnen dringend empfehlen, die Formulare bei ihrer Stadtverwaltung/Bürgerbüro von fachkundigen Mitarbeitern ausfüllen zu lassen. Die haben damit täglich zu tun und wissen auf all ihre Fragen eine Antwort. Vereinbaren Sie bitte aber dort telf. vorab einen Termin. So werden Fehler beim Ausfüllen vermieden. Es bringt ihnen letztlich nichts hier Antworten auf ihre Fragen zu finden, welche eventuell dann falsch sind und ihnen mehr schaden als nützen...
RFn am 16.09.2010 | 18:20
Wer ist "bei uns" konkret, der eine Gebühr erhebt ? Das Interessiert mich mal. Ich kenne bis jetzt nur die Regelung, dass von den am Ende der Erläuterungen zur Kontenklärung (V110 bzw. V111) aufgeführten Stellen die Bestätigung für Rentenzwecke kostenlos erfolgt. Sie können natürlich bei der DRV vorbeigehen, aber der Pförtner/Sicherheitsdienst hat nicht die Berechtigung, diese Bestätigung zu erteilen. Bei einem Dienstgebäude der DRV ohne Publikumsverkehr (Auskunfts- und Beratungsstelle) wird Ihnen kaum geholfen werden.
RFn am 16.09.2010 | 18:29
Natürlich können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer gesonderten schriftlichen Vollmacht begrenzt auf die Formalitäten der Bestätigung bzw. Abgabe den Antragsunterlagen versehen. Aber aufpassen, wenn Sie die Bevollmächtigung in den Kontenklärungsantrag eintragen, geht aller Schriftwechsel und alle Post von der DRV an den BV, bis Sie diese Vollmacht schriftlich widerrufen.
W*lfgangam 16.09.2010 | 20:29
Hallo Michaela, steht da wirklich "Beglaubigung" ...oder nur Bestätigung? ...es steht "Bestätigung" drin. Das ist eine einfachere Form und kann von Jedem vorgenommen werden, der in der Lage ist Original/Daten zu vergleichen und zu bestätigen. Und das ist kostenlos. Siehe aber auch RFn, da gehts am schnellsten und unkompliziert. Vollmacht: für eine Klärung wirklich nicht notwendig, schicken Sie 'Irgendwen' mit den Unterlagen/dem Perso zu den Antrag aufnehmenden Stellen ...die DRV ist froh, wenn sie die Vordrucke/Rückmeldung/Unterlagen erhält, um das Rentenkonto erfolgreich erst mal abzuschließen ;-) Etwaige Rückfragen lassen sich auch mit 'Beauftragten' klären - dann kommen die eben noch mal wieder zur Vervollständigung/nachträglichen Unterlagen. Meist wird das am Telefon/E-Mail alles schon vorher erklärt. Gruß w.
Michaelaam 16.09.2010 | 17:53
Nochmals eine Frage dazu: Kann ich auch jemanden mit Vollmacht, meinem Perso und den Papieren bei der DRV vorbeischicken ? Habe selbst zu wenig Zeit dazu. Michaela
-_-am 16.09.2010 | 23:42
Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung gebührenfrei. http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__64.html Sie können die Kopie aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung bestätigen oder bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung auf V100 unter Pos. 13 abstempeln lassen.
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