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Personalausweis

von Jenna29.08.2008 | 22:56
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Oma ist schon 70 und ihr personalausweis ist schon abgelaufen...meine frage wäre, ist man überhaupt verpflichtet ihm erneuern zu lassen wenn man eh nicht verreist und somit doch nicht braucht...wie lang hat man dazu zeit...und muss man wenn man den ausweis verloren hat es sofort der Stadt melden, man bemerkt dem Verlust doch eh meistens erst später und es kann eh niemand was damit anfangen wenn er gefunden wird. Ich weis ich bin hier im Rentenforum aber evt. weis ja jemand bescheid lg Jenna

5 Antworten

Schiko.am 30.08.2008 | 06:28
Es besteht keine ausweis- pflicht. Verlustmeldung ist auch nicht vorschrift. MfG.
gültiger Personalausweisam 30.08.2008 | 09:04
Die Antwort von Schiko ist nicht ganz korrekt: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß ist pflicht. Aber man muß ihn nicht mitführen. Das Gesetz über Personalausweise regelt die Ausweispflicht und den Inhalt von Personalausweisen (§ 1), ihre Gültigkeitsdauer (§ 2), die Führung von Personalausweisregistern (§ 2a) sowie die Nutzung der Ausweisdaten. Die in § 1 statuierte - grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende - Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht. Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 PersAuswG ordnungswidrig; die Weigerung oder Falschangabe von Personalien gegenüber einer zuständigen Stelle ist dagegen nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit. Nach den Sicherheits- bzw. Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen. Ein Gesetzesvorhaben, unter anderem die Angabe des Doktorgrades im Personalausweis zu streichen, scheiterte im Jahr 2007. Aufgenommen werden dürfen hingegen auch biometrische Merkmale.
Realistam 30.08.2008 | 12:21
Spätestens wenn Ihre Oma verstorben ist, wird vom Standesamt zur eindeutigen Identifizierung ein gültiger Personalausweis verlangt!
-_-am 30.08.2008 | 13:47
Den Verlust eines Personaldokuments sollte man schon deshalb anzeigen, weil sonst jeder auf den Namen dessen eigentlichen Inhabers irgendwelche Handlungen vornehmen kann. Wer will nachher beweisen, dass der, der den Ausweis vorlegte, nicht der tatsächliche Inhaber gewesen ist?
xxxam 30.08.2008 | 20:24
Schiko. so langsam sollten sie es wirklich lassen. Fast jede ihrer Auskünfte it fehlerhaft, lieber nichts schreiben als dauernd so einen Käse
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