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Pfändung auf zukünftige Rente

von Satchmo25.09.2008 | 09:56
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12 Antworten

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Ich bin noch weit davon entfernt Rentner zu werden (54 Jahre). Kann ein Gläubiger aufgrund einer E.V. eine Pfändung bei der Deutschen Rentenversicherung vornehmen? Für die Antwort bereits jetzt einen herzlichen Dank MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Gläubiger benötigt dazu einen vollstreckbaren Gerichtsbeschluss.

11 Antworten

Schiko.am 25.09.2008 | 10:24
Dies reicht nicht.Der gläubiger muß einen vollstreckbaren titel gegen sie in den händen haben. Dieser galt früher 30 jahre lang. Nunmehr wesentlich ver kürzt durch die möglichkeit einer privatinsolvenz. MfG.
Rosannaam 25.09.2008 | 11:52
Ja. Sofern ein vollstreckbarer Titel (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) vorliegt und überhaupt ein pfändbarer Betrag vorhanden ist. Zur Zeit können bei einem Alleinstehenden bei einer Rente ab 990,- € mtl. 3,40 €, bei 1 unterhaltsberechtigten Person (Ehefrau oder 1 Kind) ab 1360,- mtl. € 2,05 € gepfändet werden. Riesenbeträge.....
Schiko.am 25.09.2008 | 12:45
Ein vollstreckbarer titel ist kein pfändungs-und über- weisungsbeschluß. Er ist die urkunde um einen pfändungs- und überweisung zu beantragen. Dieser ist auch möglich wenn kein pfänd- barer betrag vorhanden, ob dies so ist weiß man in der regel vorher nicht .Dies kann man auch durch aus- kunft nicht erfragen. Habe zwar immer zeit, aber auf die nennung der pfändungs- grenzen verzichtet, dies wurde ja auch nicht gefragt. Die zustellung wird durch den gerichtvollzieher durchgeführt Bin überrascht , dass sie soviel zeit hatten . Las ich doch erst vor kurzem an anderer stelle , dass sie nicht mehr zeit hätten. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 25.09.2008 | 13:00
Was soll denn dieser Kommentar??? Habe ich Ihnen denn einen Vorwurf gemacht, oder was soll das? Dass ein vollstreckbarer Titel nicht gleichzeitig ein Pfänd.- und Überweisungsbeschluss ist, weiß ich auch. Dass ein PfÜB erlassen werden kann, auch wenn keine pfändbaren Beträge vorhanden sind und dieser durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wird, auch! Wurde denn DANACH gefragt? Und die Pfändungsfreigrenzen zu nennen, ist mit Sicherheit interessanter als Ihr jetziger Beitrag. Ich hatte übrigens nur GESTERN nachmittag nicht mehr so viel Zeit. Bin Ihnen ja aber wohl keine Rechenschaft schuldig.
Mein Name im Forumam 25.09.2008 | 13:34
Jetzt ist aber Schluß, am Ende weint sonst bloß wieder jemand ;-)
Schik´.am 25.09.2008 | 13:20
Sofern ein vollstreckbarer titel in klammer(pfändungs u. überweisungsbeschluss) vor- liegt. Der vollstreckbare titel ist doch kein pfändungs-und überweisungsbeschluss. Der titel ist die voraussetzung, wenn sie so wollen , das do- kument für den erlass eines pfändungs-und überweisungsbeschlusses. Bin sicher , es findet sich noch ein user ( unserin ?) zur be- stärkung ihrer meinung. Mfg.
Mein Name im Forumam 25.09.2008 | 14:08
Ich weiß zwar nicht, was sie damit meinen, aber sie haben bestimmt recht :-) Ach ja, und am Sonntag bitte zur Wahl gehen, die absolute Mehrheit steht auf dem Spiel ;-)
Schiko.am 25.09.2008 | 13:57
Wohl ein schröder verwandter? BASTA! MfG.
Schiko.am 25.09.2008 | 17:44
Auch diese - in hohem Maße unqualifizierte - Antwort von 10.24 Uhr stammt natürlich wieder nicht von mir. Lassen Sie es doch einfach! Ist das so schwer?
Schiko.am 28.09.2008 | 13:00
Basta sprach sehr oft sinngemäß unser ehemaliger kanzler schröder, er ließ andere meinungen nicht mehr zu, wenn er nicht recht hatte. Passiert auch hier manchmal, die user verabschieden sich vom thema wenn sie nicht recht bekommen. MfG.
satchmoam 29.09.2008 | 13:35
Für die sachdienlichen Antworten bedanke ich mich an dieser Stelle sehr herzlich. Haben eine gewisse Angst von mir genommen. Liebe Grüße Satchmo
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