Hallo zusammen,
Ich hoffe mir kann geholfen werden.
Folgendes Problem. Ich Anfang 2018 in Insolenz gegangen.
Aus dieser Insolvenz habe ich noch Beträge zu Berufsgenossenschaft
offen. Die Berufsgenossenschaft will nun auf dem Weg der Verrechnung die offene Forderung über Rente einfordern
Meine Rente ist 144 Euro, weitere Einkommen habe ich nicht.
Trotz Gütertrennung werde ich von meinem Mann unterstützt.
Leben in der gleichen Wohnung.
Nun möchte die Agentur für Arbeit die Rente um 50% ein behalten.
also 70 Euro.
Ich soll eine Bedarfsbescheinigung vom Sozialamt herbeiholen.
Die bekomme ich aber nicht, weil ich mit meinem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und er zuviel verdient.
Wenn also meine Rente um 70 € gemindert wird, benötige ich mehr Unterhalt von meinem Mann.
Also zahlt er trotz Gütertrennung die Schulden der Berufsgenossenschaft ab, weil für diese im Zuge der Verrechnung
der Rente nicht die Pfändungsfreibetra gilt
Danke schon mal für eventuellen Hilfestellungen