Hallo mata,
laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Rentenzahlungen sind laufende Geldleistungen, weil sie monatlich fällig werden. Dies gilt auch für Rentennachzahlungen, bei der die Rente für mehrere Monate gleichzeitig in einer Summe gezahlt wird; sie verliert dadurch nicht den Charakter einer laufenden Geldleistung.
Sofern also in den damaligen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nichts anderes bestimmt worden ist, kann Ihre Rente nur gepfändet werden, wenn sie die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO übersteigt. Hierfür ist die mtl. Netto-Rente zugrunde zu legen.
User "=//=" ist zuzustimmen.