Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich als "Experte" der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Meinung abgeben kann:
Sämtliche, der Alterssicherung dienenden Einzahlungen (d.h. der Kapitalstock), unterliegen grundsätzlich dem Pfändungsschutz. Für die spätere Auszahlung (d.h. die Rente) hingegen, bieten lediglich die Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung einen gewissen Schutz. Insofern sind die Renten durchaus pfändbar.
Eine rechtsverbindliche Auskunft zu dieser Frage aus dem Zivilrecht erhalten Sie entweder von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bzw. von den Mitarbeitern der Amtsgerichte.
Unter folgendem Link finden Sie weiter Infos zur Rürup-Rente
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.