Hallo Gast,
zu 1. Eine Ausgleichszahlung wäre möglich. Ob und inwieweit das Auswirkungen auf Ihre Pension hat, lassen Sie bitte zuvor durch Ihren Arbeitgeber klären. Je nach Ergebnis, lassen Sie sich danach ggf. die Höhe durch die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers ausrechnen und leisten die Zahlung vor dem Renteneintrittstermin.
zu 2. Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung errechnet sich auf der Basis der monatlichen Bruttorente und beträgt aktuell 7,3 %